GEMA bietet Sondertarif zur Fußball EM und den Olympischen Spielen
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Für einen spannenden Sportsommer 2012 bietet die GEMA einen Sondertarif für Gastronomen, Einzelhändler und Interessenten, die eigens zur Fußball-EM und den Olympischen Spielen einen Bildschirm oder eine Leinwand in ihren Gasträumen oder Läden aufstellen wollen.
Wie bei allen Sportveranstaltungen dieser Größe spielt Musik rund um die Wettkämpfe eine wichtige Rolle. Sei es der offizielle Song zur EM oder die musikalische Untermalung im Rahmenprogramm. In der Regel werden diese Lieder bei Public-Viewing-Veranstaltungen öffentlich wiedergegeben. Der Veranstalter ist daher verpflichtet, eine offizielle Lizenz bei der GEMA zu beantragen. Was viele nicht wissen: auch die Beiträge der Journalisten und Sportreporter sind urheberrechtlich geschützt. Der Gesamtbetrag für die Lizenzierung setzt sich aus den Tarifen der GEMA, der VG Wort und der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) zusammen. Dieser gemeinschaftliche Tarif entstammt einer Vereinbarung mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Für die Zeit vom 8. Juni bis 12. August 2012 können Interessenten die erforderlichen Rechte für die Wiedergabe von Fernsehsendungen zu diesem Spezialtarif erwerben. Die GEMA unterscheidet im Wesentlichen zwei Formen der Übertragungen: Public Viewing mit und ohne Veranstaltungscharakter. Public Viewing ohne Veranstaltungscharakter Wiedergaben ohne Veranstaltungscharakter gelten für Gasträume eines Lokals, den Einzelhandel oder ähnliche öffentliche Orte, die für die Zeit der Fußball-EM und der Olympischen Spiele Fernseher, Großbildschirme oder Leinwände aufstellen. Gäste, Kunden oder Passanten können die Spiele dadurch bei Interesse verfolgen. Fernsehgeräte werden dabei je Gerät lizenziert, Großbildschirme und Leinwände nach der Größe des Raums. Die GEMA bietet für die komplette Zeitspanne vom 8. Juni bis 12. August 2012 die Nutzung der erforderlichen Rechte zum günstigen Sondertarif an: Vergütung je Fernsehgerät: EUR 30,66 Vergütung bei Großbildschirmen (ab 106 cm Bildschirmdiagonale):
bis 100 qm Raumgröße: EUR 97,82
Bis 200 qm Raumgröße: EUR 146,00
bis 300 qm Raumgröße: EUR 195,64 Bei einer Raumgröße ab 300 qm gelten die tariflichen Vergütungssätze. In den Beträgen sind bereits 26 Prozent im Auftrag der Gesellschaft für Leistungsschutzrechte und 20 Prozent der VG WORT enthalten. Gesamtvertragsmitglieder erhalten auf die genannten Tarife 20 Prozent Nachlass. Hinzu kommen 7 Prozent Umsatzsteuer. Geräte, die das ganze Jahr über aufgestellt und angemeldet sind, müssen für die Übertragung der Weltmeisterschaft natürlich nicht zusätzlich lizenziert werden. Public Viewing mit Veranstaltungscharakter Public Viewing mit Veranstaltungscharakter wird nicht von diesem Sondertarif abgedeckt. Solch eine Veranstaltung wird in der Regel explizit beworben, es wird oft Eintrittsgeld oder ein sonstiges Entgelt erhoben und es gibt zusätzliche Angebote wie Getränke- und Imbissstände. Häufig findet auch ein musikalisches Programm rund um die Übertragungen statt. Diese Veranstaltungen fallen aus dem Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs und müssen daher einzeln angemeldet werden. Die Tarife richten sich hier, wie bei allen Veranstaltungen mit Musik, grundsätzlich nach der Größe des Raums und der Höhe des Eintrittsgeldes. Dabei sollten Veranstalter rechtzeitig mit den Mitarbeitern der GEMA Bezirksdirektionen sprechen, um die Art der Veranstaltung zu klären und die Kosten kalkulieren zu können. Alle Tarifinformationen finden Sie auf www.gema.de/em2012.
Die Ansprechpartner der GEMA Bezirksdirektionen finden Sie hier: www.gema.de/plz-suche. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Pressekontakt:
Gaby Schilcher, Fachreferentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: gschilcher@gema.de, Telefon: +49 89 48003-428
bis 100 qm Raumgröße: EUR 97,82
Bis 200 qm Raumgröße: EUR 146,00
bis 300 qm Raumgröße: EUR 195,64 Bei einer Raumgröße ab 300 qm gelten die tariflichen Vergütungssätze. In den Beträgen sind bereits 26 Prozent im Auftrag der Gesellschaft für Leistungsschutzrechte und 20 Prozent der VG WORT enthalten. Gesamtvertragsmitglieder erhalten auf die genannten Tarife 20 Prozent Nachlass. Hinzu kommen 7 Prozent Umsatzsteuer. Geräte, die das ganze Jahr über aufgestellt und angemeldet sind, müssen für die Übertragung der Weltmeisterschaft natürlich nicht zusätzlich lizenziert werden. Public Viewing mit Veranstaltungscharakter Public Viewing mit Veranstaltungscharakter wird nicht von diesem Sondertarif abgedeckt. Solch eine Veranstaltung wird in der Regel explizit beworben, es wird oft Eintrittsgeld oder ein sonstiges Entgelt erhoben und es gibt zusätzliche Angebote wie Getränke- und Imbissstände. Häufig findet auch ein musikalisches Programm rund um die Übertragungen statt. Diese Veranstaltungen fallen aus dem Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs und müssen daher einzeln angemeldet werden. Die Tarife richten sich hier, wie bei allen Veranstaltungen mit Musik, grundsätzlich nach der Größe des Raums und der Höhe des Eintrittsgeldes. Dabei sollten Veranstalter rechtzeitig mit den Mitarbeitern der GEMA Bezirksdirektionen sprechen, um die Art der Veranstaltung zu klären und die Kosten kalkulieren zu können. Alle Tarifinformationen finden Sie auf www.gema.de/em2012.
Die Ansprechpartner der GEMA Bezirksdirektionen finden Sie hier: www.gema.de/plz-suche. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Pressekontakt:
Gaby Schilcher, Fachreferentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: gschilcher@gema.de, Telefon: +49 89 48003-428