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28. Februar 2017

GEMA-Mitgliederversammlung 2017

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung der GEMA findet vom 22. bis zum 24. Mai 2017 im Hotel The Westin Grand, Arabellastraße 6, 81925 München, statt. Erstmalig wird in der Mitgliederversammlung 2017 von den Berufsgruppenversammlungen ein „ständiger Wahlausschuss“ gewählt.
Wie in jedem Jahr können Mitglieder Anträge an die Mitgliederversammlung stellen. Hierfür sind jeweils mindestens zehn Unterschriften von ordentlichen Mitgliedern und/oder Delegierten erforderlich. Die Anträge müssen bis zum 27.03.2017 bei der GEMA eingereicht werden. Entweder postalisch: GEMA, Abteilung Mitglieder- und Partner-Administration, Postfach 80 07 67, 81607 München. Oder per E-Mail an mitgliederversammlung@gema.de. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Erstmalig wird in der Mitgliederversammlung 2017 von den Berufsgruppenversammlungen ein „ständiger Wahlausschuss“ gewählt, der in den folgenden drei Jahren für die Entgegennahme, Prüfung und Zusammenstellung der Wahlvorschläge sowie die Leitung der Wahlen in der Mitgliederversammlung zuständig ist. Die ordentlichen Mitglieder und die Delegierten der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder können ihre Wahlvorschläge für die Wahl des Wahlausschusses ihrer Berufsgruppe bis zum 27.3.2017 bei der GEMA einreichen. Entweder postalisch: GEMA, Abteilung Mitglieder- und Partner-Administration, Postfach 80 07 67, 81607 München. Oder per E-Mail an mitgliederversammlung@gema.de. Später eingehende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Auch ist es nicht möglich, Wahlvorschläge direkt in der Mitgliederversammlung einzureichen.  Für die Wahl des Wahlausschusses gelten folgende Bestimmungen:
 
  • Der Wahlausschuss besteht in jeder Berufsgruppe aus einem Wahlleiter und einem stellvertretenden Wahlleiter. Es werden pro Berufsgruppe also zwei Mitglieder in den Wahlausschuss gewählt. 
  • Die Mitglieder des Wahlausschusses müssen ordentliche Mitglieder sein. Um ihre Neutralität sicherzustellen, dürfen sie nicht dem Aufsichtsrat (einschließlich der aus seiner Mitte gebildeten Ausschüsse und Kommissionen) oder einem anderen von der Mitgliederversammlung zu wählenden Gremium (Beschwerdeausschuss, Sitzungsgeldkommission, Werkausschuss, Wertungsausschüsse für die Wertungsverfahren der Komponisten und der Textdichter in der Sparte E sowie für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik, Schätzungskommission der Bearbeiter) angehören und bei den Wahlen dieser Gremien während ihrer Amtszeit auch nicht kandidieren. Mitglieder von Gremien, die vom Aufsichtsrat ernannt, aber nicht aus seiner Mitte besetzt werden (Aufnahmeausschuss, Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Verleger in der Sparte E, Kuratorien der GEMA-Sozialkasse sowie der Versorgungsstiftung der deutschen Komponisten), sind dagegen wählbar.
  • Die Amtsdauer der Mitglieder des Wahlausschusse beträgt jeweils 3 Jahre.
  • Die Mitglieder des Wahlausschusses sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten gemäß § 5a Satzung Ersatz ihrer Reisekosten und Barauslagen sowie pauschale Sitzungsgelder in angemessener Höhe.
Der postalische Versand der Einladung zur Mitgliederversammlung soll in diesem Jahr aufgrund der Osterfeiertage bereits am 10.04.2017 erfolgen. Mit der Einladung erhalten die Mitglieder Informationsmaterialien zu den neuen Mitwirkungsmöglichkeiten (Stellvertretung, E-Voting und Live-Stream). Die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2017 wird ab dem 13.04.2017 unter www.gema.de/mitgliederversammlung  zum Download angeboten. Mitglieder, die bis zum 31.12.2016 einen Antrag auf postalischen Versand der Tagesordnung gestellt haben, erhalten eine Druckversion der Tagesordnung per Post. Der postalische Versand erfolgt am 28.04.2017. Weitere Informationen zur Mitgliederversammlung finden Sie in  virtuos 04/2016 und unter www.gema.de/mitgliederversammlung.