06. Juni 2008

GEMA-Sondertarif für die Fußball-EM und die Olympischen Spiele

München, den 6. Juni 2008. Anlässlich der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft in Österreich und der Schweiz sowie der Olympischen Spiele in Peking hat die GEMA einen Sondertarif für die öffentliche Wiedergabe dieser Sportereignisse vereinbart.
Viele Gastronomen, Betriebe und Einrichtungen planen Fernsehgeräte oder Leinwände aufzustellen, um ihren Gästen (und sich selbst) zu ermöglichen, die sportlichen Ereignisse hautnah mitzuerleben. Dabei werden die rund um die Wettkämpfe übertragenen Musikwerke, wie z. B. der EM-Song und Werbemusik, öffentlich wiedergegeben. Da diese Lieder urheberrechtlich geschützt sind, muss diese Musiknutzung bei der GEMA angemeldet werden. Auch die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler, die von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) vertreten werden, sind damit abgegolten. Außerdem sind die Kommentare der Reporter urheberrechtlich geschützt. Im Auftrag der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) nimmt die GEMA diese Rechte ebenfalls wahr. Damit hier kein „Foul“ an den Urhebern begangen wird, ist es erforderlich, die Wiedergabe dieser Fernsehsendungen bei der GEMA anzumelden.


Die GEMA hat mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) für die sportlichen Ereignisse einen Sondertarif vereinbart. Für die Zeit vom 07. Juni bis 24. August 2008 können die erforderlichen Rechte für die Wiedergabe von Fernsehsendungen zu diesem günstigen Tarif erworben werden. Bei der angegebenen Vergütung sind bereits die Rechte der GVL und VG-Wort sowie die Mehrwertsteuer enthalten.

Die Vergütung je Fernsehgerät beträgt: 31,55 EUR brutto

Das Recht für die Wiedergabe von Fernsehsendungen über Großbildschirm oder Leinwand kann für den genannten Zeitraum zu folgenden Konditionen erworben werben:


bei einer beschallten Fläche bis zu
100 qm:                100,60   EUR brutto
200 qm:                150,28   EUR brutto
300 qm:                200,27   EUR brutto
je weitere angefangene 100 qm: 49,99   EUR brutto

Die hier genannten Beträge gelten nur für die Fernsehwiedergabe ohne Veranstaltungscharakter. Fernsehwiedergaben mit Veranstaltungscharakter (z.B. Public Viewing-Veranstaltungen) müssen zusätzlich bei den GEMA-Bezirksdirektionen angemeldet werden: www.gema.de/bezirksdirektionen.

 
Sofern bereits ein Vertrag über die Wiedergabe von Fernsehsendungen mit der GEMA besteht und keine weiteren Fernseher, Großbildschirme bzw. Leinwände genutzt werden, besteht  keine gesonderte Vergütungspflicht für die Fernsehwiedergabe während der Sportereignisse.

 
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

 

Pressekontakt GEMA:
Bettina Müller, bmueller@gema.de, 0172 / 850 97 07,
Gaby Schilcher, gschilcher@gema.de, 089 / 480 03 - 428