Im Video: Die wichtigsten Fakten rund um die Verlegerbeteiligung
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In Folge eines Urteils des Berliner Kammergerichts zur Verlegerbeteiligung vom 14. November 2016 sind die Verleger derzeit aufgefordert, hinsichtlich der von ihnen vertretenen Werke die Rechtsbeziehungen zu ihren Urhebern gegenüber der GEMA zu bestätigen. Hier kommt das Elektronische Bestätigungsverfahren (EBV) der GEMA zum Einsatz.
Für Verleger und Urheber ergeben sich daraus einige Frage:
Wer muss das Elektronische Bestätigungsverfahren (EBV) durchführen?
Warum versendet die GEMA im EBV Registrierungsbestätigungen?
Gibt es Fristen, die einzuhalten sind?
Silvia Moisig, Direktorin Mitglieder- und Repertoire-Management, erläutert im Interview Hintergrund, Fristen und häufige Fragen zum Thema Verlegerbeteiligung.
Das Video so wie umfassende Informationen in schriftlicher Form zum Thema Elektronisches Bestätigungsverfahren finden Sie hier.