Mitgliederversammlung der GEMA 2014
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Bei der diesjährigen GEMA-Mitgliederversammlung, die vom 7.-9. April in Berlin stattfand, wurden zentrale Themen und Ziele der Verwertungsgesellschaft von den anwesenden Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern diskutiert. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Beschluss über eine Neuordnung der Rundfunkverteilung. Der Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand wurde von den Mitgliedern mit breiter Mehrheit angenommen.
Bericht des Vorstandsvorsitzenden Dr. Harald Heker
In seinem Bericht zum Geschäftsjahr 2013 blickte Dr. Harald Heker auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Zahlreiche Vertragsabschlüsse in den Bereichen Fernsehen und Hörfunk, Online sowie im Veranstaltungsbereich wirkten sich positiv auf die Geschäftsbilanz aus. Das vergangene Jahr zeige jedoch auch, dass unsere Gesellschaft die Rechte der Urheber nach wie vor in Frage stelle. Daher werde sich die GEMA auch in Zukunft nachdrücklich dafür einsetzen, die Interessen ihrer Mitglieder auf nationaler und internationaler Ebene zu artikulieren und durchzusetzen. Exemplarisch nannte er die Anfang des Jahres verabschiedete EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung. Durch diese, so Dr. Harald Heker weiter, würden erstmals gleiche Spielregeln für Verwertungsgesellschaften in Europa geschaffen werden. Zudem soll es einen rechtssicheren Rahmen für die grenzüberschreitende Lizenzierung von Musikrechten im Onlinebereich geben. „Für diese beiden Themen hat sich die GEMA in den vergangenen Jahren intensiv eingesetzt.“ Auf nationaler Ebene könne die GEMA auf einen Erfolg zu Jahresbeginn zurückblicken. Das Landgericht München habe der Unterlassungsklage der GEMA gegen die auf YouTube geschalteten Sperrtafeln nahezu vollumfänglich stattgegeben. Das Urteil, das die Sperrtafeln als irreführend und wettbewerbswidrig einstuft, mache eines endlich deutlich: „Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Denn was wäre YouTube ohne den Inhalt, der durch Urheber erst zustande kommt?“ Neuordnung der Rundfunkverteilung
Die Mitglieder fassten in Berlin zahlreiche Beschlüsse zur Ergänzung und Weiterentwicklung des Regelwerks der GEMA. Zentrales Thema war der von Aufsichtsrat und Vorstand eingebrachte Antrag zu einer grundlegenden Neuordnung der Verteilung im Rundfunkbereich (Hörfunk und Fernsehen), die aufgrund des Abschlusses neuer Gesamtverträge mit den privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern erforderlich geworden war. Mit den neuen Verteilungsregeln soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Inkassobezug und kultureller Förderung geschaffen werden. Neben einer konsequenten Trennung von Hörfunk und Fernsehen bei der Verteilung der Einnahmen sieht das neue Modell insbesondere die Einführung sogenannter Kulturfaktoren für die Verteilung im Hörfunkbereich vor. Hierdurch soll die Relevanz und kulturelle Bedeutung der Musik im Sendekontext mit Rücksicht auf die Inhalte der einzelnen Hörfunkwellen stärker berücksichtigt werden als bisher. Alle drei Berufsgruppen stimmten dem Reformvorhaben mit weit mehr als der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu. Herr Dr. Heker dankte den Mitgliedern für die intensive Auseinandersetzung und das Einbringen konstruktiver Vorschläge im Vorfeld der Mitgliederversammlung: „Ich bin überzeugt davon, dass dies eine gute und richtige Entscheidung war.“ Die GEMA wird bereits die Rundfunkverteilung für das Geschäftsjahr 2013 zum 1. Juli 2014 nach dem neuen System vornehmen. In seinen Abschlussworten verwies Dr. Harald Heker auf das 150. Jubiläum des Gründungsvaters Richard Strauss: „Als Verfechter für die Rechte der Urheber kämpfte er dafür, dass Komponisten von ihrer Arbeit leben können. Mit seiner Beharrlichkeit in der Sache, mit seiner Überzeugung, dass ein wirksames Urheberrecht Künstlern eine Existenz ermöglicht, ist er uns eine gute Leitfigur. Lassen wir uns von ihm inspirieren, denn die Geschichte des Urheberrechts und der Rechte der Urheber ist noch lange nicht zu Ende geschrieben.“ Die Mitgliederversammlung der GEMA fand vom 7. bis 9. April in Berlin statt. Auf der Mitgliederversammlung erörtern Komponisten, Textdichter und Musikverleger aktuelle Themen, treffen wichtige Entscheidungen und stellen damit Weichen für die weitere Arbeit der GEMA. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 67.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Pressekontakt:
Ursula Goebel, Direktorin Kommunikation
E-Mail: ugoebel@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426
In seinem Bericht zum Geschäftsjahr 2013 blickte Dr. Harald Heker auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Zahlreiche Vertragsabschlüsse in den Bereichen Fernsehen und Hörfunk, Online sowie im Veranstaltungsbereich wirkten sich positiv auf die Geschäftsbilanz aus. Das vergangene Jahr zeige jedoch auch, dass unsere Gesellschaft die Rechte der Urheber nach wie vor in Frage stelle. Daher werde sich die GEMA auch in Zukunft nachdrücklich dafür einsetzen, die Interessen ihrer Mitglieder auf nationaler und internationaler Ebene zu artikulieren und durchzusetzen. Exemplarisch nannte er die Anfang des Jahres verabschiedete EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung. Durch diese, so Dr. Harald Heker weiter, würden erstmals gleiche Spielregeln für Verwertungsgesellschaften in Europa geschaffen werden. Zudem soll es einen rechtssicheren Rahmen für die grenzüberschreitende Lizenzierung von Musikrechten im Onlinebereich geben. „Für diese beiden Themen hat sich die GEMA in den vergangenen Jahren intensiv eingesetzt.“ Auf nationaler Ebene könne die GEMA auf einen Erfolg zu Jahresbeginn zurückblicken. Das Landgericht München habe der Unterlassungsklage der GEMA gegen die auf YouTube geschalteten Sperrtafeln nahezu vollumfänglich stattgegeben. Das Urteil, das die Sperrtafeln als irreführend und wettbewerbswidrig einstuft, mache eines endlich deutlich: „Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Denn was wäre YouTube ohne den Inhalt, der durch Urheber erst zustande kommt?“ Neuordnung der Rundfunkverteilung
Die Mitglieder fassten in Berlin zahlreiche Beschlüsse zur Ergänzung und Weiterentwicklung des Regelwerks der GEMA. Zentrales Thema war der von Aufsichtsrat und Vorstand eingebrachte Antrag zu einer grundlegenden Neuordnung der Verteilung im Rundfunkbereich (Hörfunk und Fernsehen), die aufgrund des Abschlusses neuer Gesamtverträge mit den privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern erforderlich geworden war. Mit den neuen Verteilungsregeln soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Inkassobezug und kultureller Förderung geschaffen werden. Neben einer konsequenten Trennung von Hörfunk und Fernsehen bei der Verteilung der Einnahmen sieht das neue Modell insbesondere die Einführung sogenannter Kulturfaktoren für die Verteilung im Hörfunkbereich vor. Hierdurch soll die Relevanz und kulturelle Bedeutung der Musik im Sendekontext mit Rücksicht auf die Inhalte der einzelnen Hörfunkwellen stärker berücksichtigt werden als bisher. Alle drei Berufsgruppen stimmten dem Reformvorhaben mit weit mehr als der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu. Herr Dr. Heker dankte den Mitgliedern für die intensive Auseinandersetzung und das Einbringen konstruktiver Vorschläge im Vorfeld der Mitgliederversammlung: „Ich bin überzeugt davon, dass dies eine gute und richtige Entscheidung war.“ Die GEMA wird bereits die Rundfunkverteilung für das Geschäftsjahr 2013 zum 1. Juli 2014 nach dem neuen System vornehmen. In seinen Abschlussworten verwies Dr. Harald Heker auf das 150. Jubiläum des Gründungsvaters Richard Strauss: „Als Verfechter für die Rechte der Urheber kämpfte er dafür, dass Komponisten von ihrer Arbeit leben können. Mit seiner Beharrlichkeit in der Sache, mit seiner Überzeugung, dass ein wirksames Urheberrecht Künstlern eine Existenz ermöglicht, ist er uns eine gute Leitfigur. Lassen wir uns von ihm inspirieren, denn die Geschichte des Urheberrechts und der Rechte der Urheber ist noch lange nicht zu Ende geschrieben.“ Die Mitgliederversammlung der GEMA fand vom 7. bis 9. April in Berlin statt. Auf der Mitgliederversammlung erörtern Komponisten, Textdichter und Musikverleger aktuelle Themen, treffen wichtige Entscheidungen und stellen damit Weichen für die weitere Arbeit der GEMA. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 67.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Pressekontakt:
Ursula Goebel, Direktorin Kommunikation
E-Mail: ugoebel@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426