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20. Juni 2018

Musik-Plattformen sollen Raubkopien filtern

Gema-Vorstand: "Wir brauchen diese Richtlinie" / Protestbrief gegen EU-Uploadfilter im Netz

hw. BERLIN, 18. Juni. Am Mittwoch wird der Rechtsausschuss im Europaparlament um ein neues Urheberrecht ringen. Zu den umstrittensten Vorhaben gehören neben neuen Rechten für Verlage ("Linksteuer") auch neue Filterpflichten für große Plattformen. Gemeint sind Google, Amazon und Facebook, im Brüsseler Jargon gern "Gafa" genannt. Der Ton verschärft sich: "Mit Upload-Filtern überschreitet die EU erstmals die Grenze zwischen Kontrolle und Zensur", verkündete am Montag etwa der Branchenverband Bitkom. Auf der anderen Seite des Spektrums stehen die Künstler.

Die Musiker vertritt Harald Heker von der Gema. Er ist ein erfahrener Interessenvertreter in der Arena des Urheberrechts. Bevor er im Jahr 2006 an die Spitze der Verwertungsgesellschaft für Musiker rückte, arbeitete er für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Er wirbt für die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie. Die Gema habe derzeit kein wirksames Verbotsrecht gegen die Konzerne. Sie dürfe den Vertragsschluss nicht verweigern. "Deshalb brauchen wir diese Richtlinie", sagt Heker. Die Online-Erlöse im letzten Jahr hätten 70 Millionen Euro betragen, offline erhalte die Gema 1 Milliarde Euro. "Das passt um Hunderte Prozent nicht zusammen", meint Heker.

Die Gema möchte mehr Geld dafür, dass vor allem bei Googles Tochter Youtube Musik läuft und der Konzern an der Werbung Geld verdient. "Wir bekommen von Gafa nur Brosamen hingeworfen", klagt Heker. Selbst dort, wo es gelänge, Verträge mit den Konzernen zu schließen, bestritten diese am Ende vertraglich, zu irgendwelchen Zahlungen verpflichtet zu sein. Heker ärgert das: "Die wollen nichts zahlen, weil sie meinen, unter ein Haftungsprivileg zu fallen, das in den achtziger Jahren für Telefonanbieter geschaffen worden ist. Die Deutsche Post sollte natürlich nicht für rechtswidrige Inhalte haften, die über Telefonleitungen transportiert werden."

Tatsächlich haften die Internetdienste nach geltendem Telemediengesetz nicht - allerdings sind die heutigen Regeln nicht auf Telefonkonzerne, sondern auf Unternehmen des E-Commerce ausgerichtet. Die EU übernahm die ursprünglich sogar in Deutschland entwickelten Privilegien, damit auch hierzulande digitale Geschäftsmodelle ohne erstickende Haftungsrisiken blühen konnten. Doch auch der heutige Gesetzgeber habe nicht solche Firmen vor Augen gehabt, behauptet Heker. Im Kern gehe es bei der EU darum, dass die Anbieter Lizenzverträge abschließen sollen. "Je höher die Zahl der rechtmäßigen Inhalte ist, desto weniger Sorgen muss sich der Anbieter machen - wir wollen ja, dass die Werke genutzt werden", sagt Heker.

Nun lobbyieren beide Seiten. Gafa renne den Politikern die Türen ein, klagt Heker. Die Gema hätte in Brüssel gerade einmal einen Mitarbeiter. Gegen die Upload-Filter stemmen sich etliche Wirtschafts- und Bürgerrechtsorganisationen einschließlich des Verbraucherschutzverbandes VZBV und Prominenten wie dem Erfinder des World Wide Web, Tim Berners-Lee, in einem scharf formulierten offenen Brief.

"Wir Unterzeichnende, Vertreter der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Internetkultur, bitten Sie, die Aufweichung des Haftungsprivilegs und die verpflichtende Einführung von Upload-Filtern zu verhindern", schreiben sie an den EU-Abgeordneten und Verhandlungsführer Axel Voss (CDU). Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, David Kaye, schreibt in einer besorgten Stellungnahme, wegen der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe würden zu viele Anbieter erfasst und zu übertriebenen Blockademaßnahmen gereizt.

Diese Einschätzungen beruhten auf Missverständnissen und fehlender Fachkenntnis, meint Heker. "Die Plattformbetreiber müssen keine Filter verwenden", behauptet er. Die Kritik sei "absolut überzogen". Es handele sich um eine "minimalinvasive Maßnahme". Richtig ist, dass das Gesetz keine pauschale Pflicht für Uploadfilter vorsieht. Allerdings müssen Anbieter anderenfalls umfangreiche Lizenzen erwerben. Machen sie das nicht, bleiben ihnen nur die Filtersysteme, wenn sie die verschärfte Haftung vermeiden wollen.

Die Lobbyschlacht birgt Risiken: Die Musikindustrie hat durch Vorstöße im Urheberrecht schon häufiger die Gunst der Öffentlichkeit verloren: Apple schreckte Kunden mit technischen Kopierschutzmaßnahmen. Vor einigen Jahren gingen Tausende Menschen gegen das Acta-Abkommen auf die Straße - auch wenn das Abkommen die befürchteten "Zensurmaßnahmen" im Internet nicht unmittelbar vorsah. Die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wandelte sogar ihre Politik. In der Folge biss die Kreativindustrie mit ihren Forderungen in Berlin eine Zeitlang auf Granit. Hat die Musikindustrie keine Angst vor einem neuerlichen Aufschrei? "Die Sorge ist wirklich groß", sagt Heker. Die Kritik sei "vordergründig platt", viele Politiker fielen darauf herein. "Man muss sich auch kulturpolitisch fragen, was es bedeutet, wenn diese Schlacht verloren würde. Einige Amerikaner entscheiden, was man in Europa liest, sieht und hört."

Neben den Uploadfiltern sorgt auch das Leistungsschutzrecht für Sorge: Es soll Verlagen ermöglichen, gegen Suchmaschinen vorzugehen, die Teile der Texte anzeigen und über Werbeanzeigen daran verdienen. Ein ähnliches Modell ist in Deutschland bisher gescheitert. Kritiker der Electronic Frontier Foundation befürchten Missbrauch, der sogar die Wikipedia lahmlegen könnte.

Autor: Hendrik Wieduwilt
F.A.Z., 19.06.2018, Wirtschaft (Wirtschaft), Seite 21 - Ausgabe D3, D3N, R0, R1 - 730 Wörter
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