Reform des EU-Urheberrechts geht in die heiße Phase
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Auf EU-Ebene stehen in den kommenden Wochen wichtige Entscheidungen zum Urheberrecht an. Werden Kreative endlich in die Lage versetzt, ihre Rechte gegenüber den Online-Giganten durchzusetzen? Oder können diese weiterhin den Großteil der mit kreativen Inhalten erzielten Gewinne abschöpfen, ohne die Urheber angemessen zu beteiligen? Jetzt richten die Kreativen einen Aufruf an die EU-Institutionen.
Derzeit wird im Europäischen Parlament über den Richtlinienentwurf zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt diskutiert, den die Kommission im September 2016 vorgelegt hatte. Darin wird ein Anliegen aufgegriffen, auf das Urheber, Künstler und Kreativschaffende seit Jahren mit Nachdruck hinweisen: die Frage der fairen Beteiligung an der Wertschöpfung, die Online-Plattformen mit der Nutzung kreativer Inhalte generieren.
Noch im Juli stehen in den beteiligten Ausschüssen des Europäischen Parlaments wichtige Entscheidungen an, die richtungsweisend für die im Oktober vorgesehene Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss sein werden. Eine Abschwächung der Vorschläge im weiteren Verfahren kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Value Gap: Online-Plattformen nutzen rechtliche Schlupflöcher aus, um Urheber nicht zu vergüten
Die Kultur- und Kreativwirtschaft steht heute vor der existenziellen Herausforderung, dass große Teile der Wertschöpfung durch Akteure aus der IT-Industrie vereinnahmt werden, die selbst keinen Beitrag zur Refinanzierung der Güter leisten, von deren Nutzung sie profitieren. Auf EU-Ebene wird diese Thematik unter den Stichworten Value Gap oder Transfer of Value diskutiert.
Obwohl das Geschäftsmodell zahlreicher Online-Plattformen zweifellos auf der Nutzung von kreativen Inhalten aufbaut, versuchen sich die Plattformbetreiber unter Berufung auf rechtliche Schlupflöcher ihrer urheberrechtlichen Verantwortung zu entziehen, indem sie sich als bloße Infrastrukturdienste darstellen.
So wird eine Lizenzierung der Inhalte entweder gänzlich verweigert oder die Plattformbetreiber bezahlen lediglich Vergütungen „auf freiwilliger Basis“. Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Rechteinhaber ohne den Hebel einer verbindlichen Vergütungspflicht nicht auf Augenhöhe mit den Plattformbetreibern verhandeln und insbesondere keine zeitnahe Lizenzierung erreichen können. Dies schadet nicht nur allen Kreativschaffenden, sondern verzerrt auch den Wettbewerb mit den zahlreichen lizenzierten Anbietern von digitalen Inhalten.
Kreativschaffende an EU-Institutionen: Das Internet muss fair werden
Eine Zahlungsbereitschaft von Online-Plattformen darf nicht auf freiwilliger Basis erfolgen, sondern muss gesetzlich geregelt sein. Ansonsten bleibt es bei dem unhaltbaren Zustand, dass Plattformbetreiber Gewinne in Milliardenhöhe machen und die Urheber, die Schöpfer der vorwiegend konsumierten Inhalte, leer oder deutlich unter Wert ausgehen.
Vor diesem Hintergrund kamen Ende Mai Kreativschaffende verschiedener künstlerische Bereiche zur „Meet the Authors“-Konferenz in Brüssel zusammen, zu der die europäischen Verwertungsgesellschaften gemeinsam eingeladen hatten. Bei der Konferenz wurde ein Aufruf von Kreativschaffenden gestartet, für den derzeit im Rahmen der europaweiten Online-Petition „Make the Internet Fair“ breite Unterstützung gesammelt wird.
Die Botschaft der Kreativschaffenden an die EU-Institutionen ist klar: Ohne die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Klarstellungen zur Verantwortlichkeit von Online-Plattformen werden die Urheber diese Urheberrechtsreform nicht als Erfolg sehen können.