Statement: Lizenzierung der Musiknutzung während der Versammlung von Rechtsextremisten
Diesen Artikel teilen:
Während einer Versammlung von Rechtsextremisten im Januar in München wurde vom Veranstalter die "Pink Panther"-Melodie abgespielt. Die Musiknutzung während der Veranstaltung wurde der GEMA von der Polizei gemeldet, diese hat nach ausführlicher juristischer Prüfung im Nachhinein Schadensersatz in Höhe der angemessenen Lizenzgebühr gefordert.
Die GEMA ist angesichts des für Verwertungsgesellschaften gemäß § 11 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz geltenden Abschlusszwangs grundsätzlich verpflichtet, jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen (d.h. u.a zu feststehenden Vergütungssätzen) Nutzungsrechte einzuräumen. Grenzen des Abschlusszwanges können sich zwar im Ausnahmefall ergeben, wenn die konkrete Nutzung eines Werkes strafbar ist. Dies kann die GEMA jedoch im Vorhinein bei der Lizenzierung nicht beurteilen. Sie erteilt im Aufführungsbereich Blankett-Lizenzen, die zur Nutzung jedes Werkes des GEMA-Repertoires berechtigten. Der Nutzungszusammenhang ist ihr nicht bekannt. Nach der Veranstaltung ist es Sache der staatlichen Ermittlungsbehörden und nicht der GEMA, die strafrechtliche Relevanz zu beurteilen. Diese Beurteilung ist unseres Wissens vorliegend noch nicht abgeschlossen.