Asset-Herausgeber

18. Januar 2012

Statement zu den Vorwürfen von Grooveshark

Der Anbieter Grooveshark hat seinen Dienst in Deutschland - entgegen seiner Angaben - nicht wegen unverhältnismäßig hoher Betriebskosten eingestellt.
Vielmehr weigert sich Grooveshark grundsätzlich, den von ihm betriebenen Dienst überhaupt in irgendeiner Form zu vergüten. Mit der GEMA hat Grooveshark bislang auch noch in keiner Form Kontakt aufgenommen. "Grooveshark, die 'Schurkenseite' unter den Musikstreamingdiensten", wie netzwertig.com den Dienst bezeichnet, sieht sich daher aktuell bereits mit Klagen z.B. von Universal Music, Warner Music und EMI Music konfrontiert. Auch Google und Apple haben kürzlich die Grooveshark-Apps aus dem Android-Market und dem Appstore verbannt. Anlass der Schließung des Dienstes in Deutschland ist damit nicht, wie durch den Infotext auf der Website von Grooveshark fälschlicher Weise suggeriert wird, eine Uneinigkeit über die Vergütungshöhe, sondern die generelle Tatsache, dass Grooveshark Urheber und andere Rechteinhaber an seinen Umsätzen beteiligen muss.

Falls Ihnen als User von Grooveshark finanzieller Schaden entstanden ist, wenden Sie sich mit Ihren Beschwerden bitte direkt an den Betreiber des Dienstes: http://www.grooveshark.com/about
http://twitter.com/#!/grooveshark