Asset-Herausgeber

05. Februar 2014

Statement zum Einbetten von Videos

Ob das Einbetten von Videos grundsätzlich eine der Kabelweitersendung vergleichbare, urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung darstellt wird derzeit beim EuGH in verschiedenen Verfahren geprüft. Wir warten natürlich die Entscheidung dieses Gerichts ab. Sollte der EuGH die Frage bejahen, wird von der GEMA jedoch weiter zu prüfen sein, wie damit, vor allem vor dem Hintergrund der treuhänderischen Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern, umzugehen sein wird.
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Name:
Ursula Goebel
Position:
Direktorin Kommunikation
Telephone:
+49 89 48003 426