Verlegerbeteiligung: Elektronisches Bestätigungsverfahren (EBV) - Upload für elektronische Werke- und Vereinbarungslisten ab sofort möglich
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Mit dem Elektronischen Bestätigungsverfahren (EBV) hat die GEMA am 1. Februar 2017 einen Online-Service gestartet, mit dem die Teilhabe von Verlegern an den Tantiemen der von ihnen vertretenen Urheber geregelt werden kann.
Seit dem 1. Februar 2017 unterstützt die GEMA ihre Mitglieder bei der Regelung der Verlegerbeteiligung mit dem
Elektronischen Bestätigungsverfahren (EBV). Über den
EBV-Download können Verlagsmitglieder elektronische Werke- und Vereinbarungslisten herunterladen und die notwendigen Angaben zu den Rechtsbeziehungen zwischen Urheber und Verlag vermerken. Seit dem 1. März 2017 steht nun der
EBV-Upload zur Verfügung. Verlagsmitglieder können so die Werke- und Vereinbarungslisten mit weiteren erforderlichen Dokumenten an die GEMA digital übermitteln. Welche Unterlagen jeweils für das Verlagsmitglied relevant sind, kann den Tabellen in der
Freistellungserklärung entnommen werden. Direkte Bearbeitung kleinerer Werkelisten online im EBV-Dialog Verleger können Werke- und Verteilungslisten von geringem Umfang direkt manuell in der Online-Maske des EBV-Dialogs schrittweise bearbeiten. Frist für Ausschüttungstermin zum 1. September 2017 Damit die Ausschüttung der Verlegeranteile für gesetzliche Vergütungsansprüche zum 1. September 2017 erfolgen kann, müssen die elektronischen Werklisten sowie die unterschriebene Freistellungserklärung mit Angabe der Referenznummer aus dem EBV bis spätestens zum 1. Juni 2017 auf www.gema.de/ebv hochgeladen werden. Informationen zum EBV
Mitgliederanschreiben vom 1. März 2017
Leitfaden und Erklärvideos zum EBV
Aktuelle Informationen zur Verlegerbeteiligung
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