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26. April 2010

Verwertungsgesellschaften erzielen mit Nutzerverbänden Einigung über Vergütung für USB-Sticks und Speicherkarten

Die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie die VerwertungsgesellschaftenWort und Bild-Kunst haben mit den Verbänden IM (Informationskreis AufnahmeMedien) und BITKOM mitWirkung zum 1. Januar 2010 jeweils einen Gesamtvertrag über die Höhe der Vergütung für private Vervielfältigung für USB-Sticks und Speicherkarten abgeschlossen. Danach beträgt die Vergütung für beide Produkte jeweils 0,10 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von 7 %. Gesamtvertragsmitglieder erhalten einen Gesamtvertragsrabatt in Höhe von 20 %.
Die Verträge gelten für die Jahre 2010 und 2011. Danach werden die Verwertungsgesellschaften auf der Grundlage der in der Praxis gewonnenen Erkenntnisse, namentlich über die Entwicklung der Marktpreise sowie über das Nutzerverhalten, über die Zukunft der Verträge neu entscheiden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben haben die Verwertungsgesellschaften den in den Gesamtverträgen vereinbarten Vergütungssatz als Tarif im Bundesanzeiger mit Wirkung zum 01.01.2008 veröffentlicht. Der Tarif umfasst damit auch die Jahre 2008 und 2009, nachdem es nicht möglich war, mit den Verbänden eine Einigung über die Vergütungen für USB-Sticks und Speicherkarten für diese Zeiträume zu erzielen. Nach der mit dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) erzielten Einigung über PC-Vergütungen, die aus Rechtsgründen derzeit jedoch noch nicht umgesetzt werden kann, ist dies ein weiterer Bereich, der im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des sogenannten 2. Korbes zum Urheberrecht zwischen Verwertungsgesellschaften und Nutzerverbänden einvernehmlich auf dem Verhandlungsweg geregelt werden konnte. Die Verwertungsgesellschaften verbinden damit die Hoffnung, sich trotz bereits laufender Schiedsstellen- und Gerichtsverfahren mit den Nutzerverbänden auch über die Höhe von Vergütungen für andere Geräte und Speichermedien einigen zu können. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist die älteste (gegründet 1963) und aus wirtschaftlicher Sicht bedeutendste Form der Zusammenarbeit der deutschen Verwertungsgesellschaften.
Die ZPÜ hat die Aufgabe, die Vergütungsansprüche gegenüber den Geräteherstellern und -importeuren und gegenüber den Leermedienherstellern und -importeuren geltend zu machen und das
Vergütungsaufkommen an ihre Gesellschafter zu verteilen.

Pressekontakt
Bettina Müller, Unternehmenssprecherin, Leitung Kommunikation & PR,
E-Mail bmueller@gema.de, Telefon +49 89 48003-426

Gaby Schilcher, Fachreferentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
E-Mail gschilcher@gema.de, Telefon +49 89 48003-428