Asset-Herausgeber

11. Juli 2018

Zusammenlegung der Termine für Ausschüttungen der Zuschläge für laufende Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen

In seiner Sitzung am 26. Juni 2018 legte der Aufsichtsrat fest, die Zuschläge für Einnahmen aus der sog. Bibliothekstantieme in diesem Jahr für alle Sparten einheitlich am 1. Dezember 2018 auszuschütten. Diese Regelung gilt einmalig für 2018.

Für die Verteilung der Zuschläge zur Ausschüttung am 1. Oktober 2018 für die Sparte Phono VR entspricht dies dem bisherigen Zahlungsplan. Für die Verteilung der Zuschläge zur Ausschüttung am 1. Juli 2018 für die Sparten R VR, FS VR, T FS VR, BT VR bedeutet die Zusammenlegung eine Verschiebung um drei Monate gegenüber dem bisherigen Zahlungsplan.