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19. Juni 2012

Zustimmung: Schiedsstellenverfahren zu neuen Veranstaltungstarifen

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. hat dem von der GEMA eingeleiteten Schiedsstellenverfahren zur Überprüfung der neuen Veranstaltungstarife U-V und M-V zugestimmt.
Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA: „Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. dem von uns initiierten Schiedsstellenverfahren gestern zugestimmt hat.“ Somit wird der vom Gesetzgeber vorgesehene Weg zur objektiven Beurteilung der neuen Tarife für Veranstaltungen eingeschlagen. Die Schiedsstelle beim Deutsche Patent- und Markenamt kann nun eine neutrale Prüfung der neuen Tarife bezüglich weiterer Nutzungsbereiche vornehmen. Ein weiteres Schiedsstellenverfahren hat die Swinging World e.V., die Vereinigung der Tanzschulinhaber, eingeleitet. „Durch dieses Verfahren wird eine neutrale Beurteilung der Veranstaltungstarife vorgenommen, die wir ebenfalls sehr begrüßen“, so Oeller. Nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vermittelt die Schiedsstelle bei Streitigkeiten zwischen urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften und den Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Pressekontakt:
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