Herzlich willkommen zum Elektronischen Bestätigungsverfahren (EBV).
Liebe Verlegerin, lieber Verleger,

das EBV dient dazu, gegenüber der GEMA Angaben zu machen, ob der Urheber der Beteiligung des Verlages an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen (z.B. ZPÜ-Ausschüttungen und Bibliothekstantieme) für zukünftige Ausschüttungen zugestimmt hat. Für die Beteiligung des Verlags an den Nutzungsrechten bedarf es keiner gesonderten Zustimmung des Urhebers.
Nach § 27a des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) dürfen Verlage an den Ausschüttungen auf gesetzliche Vergütungsansprüche beteiligt werden, wenn der Urheber der Beteiligung nach der Veröffentlichung des Werkes oder bei der Werkanmeldung zugestimmt hat. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 26 Abs. 5 des GEMA Verteilungsplans (VP) wieder.

Da bei der GEMA in der Regel der Verlag die Werkanmeldung vornimmt, kann der Urheber faktisch erst nach der Werkanmeldung der Beteiligung wirksam zustimmen. Die GEMA stellt dafür ein Verfahren bereit, das den Verlagen die Meldung nach der Werkanmeldung ermöglicht.

Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung von Angaben im EBV nur für zukünftige Ausschüttungen berücksichtigt wird. Eine rückwirkende Beteiligung des Verlags an gesetzlichen Vergütungsansprüchen ist nicht möglich.

Darüber hinaus müssen gemäß GEMA Verteilungsplan Anmeldefristen gewahrt werden, damit die Angaben zur Beteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen für einen Ausschüttungstermin berücksichtig werden können.
Die aktuellen Neuerungen und wichtige Hinweise stellen wir Ihnen regelmäßig hier bereit:

Das EBV ist ebenfalls geeignet, wenn Sie als Subverlag ausländisches Repertoire erworben haben. Schneller und praktikabler ist es jedoch, wenn Sie bereits bei der Anmeldung Ihres Subverlagsvertrags kennzeichnen, ob Ihnen der ausländische Vertragspartner die Beteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen eingeräumt hat.

Freistellungserklärung: Die Abgabe einer Freistellungserklärung ist für jede Werke- oder Vereinbarungsliste zwingend erforderlich. Die Freistellungserklärung öffnet sich, sobald Sie auf den Button "Abschließen" klicken.
Sie können sich nicht einloggen?

Dann lesen Sie bitte hier weiter:



Haben Sie Fragen?

Montag bis Donnerstag, 9 Uhr bis 17 Uhr
Freitag, 9 Uhr bis 16 Uhr
Tel.: +49 (0) 30 21245 600
E-Mail: mitgliederservice@gema.de