20. Juni 2008

GEMA begrüßt Bekenntnis des Deutschen Bundestags zu Verwertungsgesellschaften

Berlin/München, 20. Juni 2008. Die GEMA begrüßt die Verabschiedung eines Entschließungsantrags zur „Mitteilung der Europäischen Kommission über kreative Online-Inhalte“ in der gestrigen Plenarsitzung des Deutschen Bundestags.
In dem Antrag fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass bei allen Fragen des Wettbewerbsrechts die Interessen von Urhebern, Verwertungsgesellschaften und kommerziellen Nutzern sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Das Postulat eines freien Dienstleistungsverkehrs, wie ihn die Europäische Kommission herstellen will, dürfe nicht zu Lasten der Honorierung kreativer Leistung und der kulturellen Vielfalt in Europa gehen.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Wir freuen uns sehr über dieses klare interfraktionelle Bekenntnis des Parlaments zur Erhaltung der Verwertungs-gesellschaften und ihres bewährten Vertragssystems zur gegenseitigen Rechte-einräumung. Diese Unterstützung auf nationaler Ebene stärkt die Rahmenbedingungen für unsere weitere Arbeit im Interesse der Urheber und Rechteinhaber.“

Die Europäische Kommission hatte bereits im Februar 2006 ein Kartellrechtsverfahren gegen den Dachverband der Verwertungsgesellschaften, die „International Confederation of Societies of Authors and Composers“ (CISAC), sowie alle europäischen Verwertungsgesellschaften eröffnet. Die offenbar unmittelbar bevorstehende Untersagung zielt auf die so genannten Gegenseitigkeitsverträge zwischen den europäischen Autorengesellschaften, mit denen die wechselseitige Rechteeinräumung erfolgt. Diese Verträge sind der Kommission seit Jahrzehnten bekannt, werden von ihr nunmehr aber teilweise für wettbewerbswidrig gehalten.

Heker weiter: „Mit einer Untersagung würden die bisherigen ‚One-stop-shops’, bei denen die Nutzer sämtliche Rechte „aus einer Hand“ erwerben können, abgeschafft. Damit wäre eine solche Entscheidung für Nutzer und Rechteinhaber gleichermaßen von Nachteil und hätte insbesondere für die Musikautoren unabsehbare wirtschaftliche Folgen.“

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit einer der führenden Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Der Entschließungsantrag als pdf-Datei

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