20. Mai 2010

GEMA bietet Sondertarif zur Fußball-WM

„'54, '74, '90, 2010“ Pünktlich zur Fußballweltmeisterschaft bietet die GEMA einen Sondertarif für Gaststätten, Einzelhändler und Interessenten, die eigens zum Sportereignis des Jahres einen Bildschirm oder eine Leinwand in ihren Gasträumen oder Läden aufstellen möchten.
Rund um die Wettkämpfe gehört Musik zum festen Bestandteil der Fernsehübertragungen. Auch in diesem Sommer werden WM-Songs wie „'54, '74, '90, 2010“ und viele andere Fußballhits für Stimmung sorgen. Wird Musik im Rahmen von Public-Viewing-Angeboten wiedergegeben, benötigt der Veranstalter eine Lizenz von der GEMA, unabhängig davon, ob für seine Veranstaltung eine Lizenz der FIFA erforderlich ist. Auch die Beiträge der Journalisten und Sportreporter sind urheberrechtlich geschützt. Die Wahrnehmung dieser Rechte hat die VG Wort der GEMA übertragen. Von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) hat die GEMA ebenfalls ein Inkassomandat erhalten. Damit können Veranstalter schnell und einfach all diese Rechte aus einer Hand erwerben, wenn sie während der Weltmeisterschaft Public Viewing anbieten möchten.

Die GEMA unterscheidet im Wesentlichen zwei Formen der Übertragungen: Public Viewing mit und ohne Veranstaltungscharakter.

Public Viewing ohne Veranstaltungscharakter
Wiedergaben ohne Veranstaltungscharakter gelten für Gasträume und den Biergarten eines Lokals, den Einzelhandel oder ähnliche öffentliche Orte, die für die Zeit der Fußball-WM Fernseher, Großbildschirme oder Leinwände aufstellen. Gäste, Kunden oder Passanten können die Spiele dadurch bei Interesse verfolgen. Fernsehgeräte werden dabei je Gerät lizenziert, Großbildschirme, Leinwände und ähnliches nach der Größe des Raums. Die GEMA bietet für die komplette Zeitspanne vom 11. Juni bis 11. Juli 2010 die Nutzung der erforderlichen Rechte zum günstigen Sondertarif an:

Vergütung je Fernsehgerät: EUR 25,01
Vergütung bei Großbildschirmen (ab 106 cm Bildschirmdiagonale): bis 100 qm Raumgröße: EUR 96,58
Vergütung bei Großbildschirmen in Räumen größer als 100 qm: EUR 144,12

Darin sind 26 Prozent im Auftrag der Gesellschaft für Leistungsschutzrechte und 20 Prozent der VG WORT bereits enthalten. Gesamtvertragsmitglieder erhalten auf die genannten Tarife 20 Prozent Nachlass. Hinzu kommen 7 Prozent Umsatzsteuer.

Geräte, die das ganze Jahr über aufgestellt und angemeldet sind, müssen für die Übertragung der Weltmeisterschaft natürlich nicht zusätzlich lizenziert werden.

Public Viewing mit Veranstaltungscharakter
Public Viewing mit Veranstaltungscharakter wird nicht von diesem Sondertarif abgedeckt. Solch eine Veranstaltung wird in der Regel explizit beworben, es wird oft Eintrittsgeld oder ein sonstiges Entgelt erhoben und es gibt zusätzliche Angebote wie Getränke- und Imbissstände. Oft findet auch ein musikalisches Programm rund um die Übertragungen statt. Diese Veranstaltungen fallen aus dem Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs und müssen daher einzeln angemeldet werden.

Die Tarife richten sich hier, wie bei allen Veranstaltungen mit Musik, grundsätzlich nach der Größe des Raums und der Höhe des Eintrittsgeldes. Dabei sollten Veranstalter rechtzeitig mit den Mitarbeitern der GEMA Bezirksdirektionen sprechen, um die Art der Veranstaltung klären und die Kosten kalkulieren zu können. Die Ansprechpartner der GEMA Bezirksdirektionen findet man unter www.gema.de/plz-suche/.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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