28. November 2008

GEMA legt Revision vor dem Bundesarbeitsgericht ein

München, 28. November 2008. Nach Klageabweisung in erster Instanz durch das Arbeitsgericht Berlin (35 Ca 7741/07) hat das Landesarbeitsgericht Berlin in dieser Woche der Klage einer GEMA-Mitarbeiterin wegen angeblicher Diskriminierung stattgegeben. Die GEMA wird gegen das aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Urteil Revision einlegen.
München, 28. November 2008. Nach Klageabweisung in erster Instanz durch das Arbeitsgericht Berlin (35 Ca 7741/07) hat das Landesarbeitsgericht Berlin in dieser Woche der Klage einer GEMA-Mitarbeiterin wegen angeblicher Diskriminierung stattgegeben. Die GEMA wird gegen das aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Urteil Revision einlegen.

Die Klägerin hatte Klage auf der Basis des zum 14.08.2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eingereicht, da sie sich aufgrund der Neubesetzung der Leitung der Direktion Personal mit einem Mann diskriminiert fühlte.

Das LAG Berlin stützt seine Entscheidung zugunsten der Klägerin im Wesentlichen darauf, die Stelle des Personaldirektors sei nicht ausgeschrieben worden. Anders als im öffentlichen Dienst sind Stellenausschreibungen für leitende Angestellte in der Privatwirtschaft jedoch gesetzlich nicht vorgesehen. Selbstverständlich hat die GEMA aber bei der Besetzung der fraglichen Stelle die Qualifikation der Klägerin miteinbezogen und sich allein an objektiven Anforderungskriterien orientiert. Des Weiteren begründet das Gericht sein Urteil mit dem Hinweis auf ein statistisches Gutachten, das die Klägerin in den Prozess eingeführt hatte. Statistische Auswertungen haben nach Überzeugung der GEMA keinerlei Aussagekraft für die optimale Besetzung einer Stelle. Das Gericht führt damit unter Berufung auf die Statistik faktisch eine Gleichstellungsquote kraft Richterrechts ein. Da eine Quote die Qualifikation eines Bewerbers oder einer Bewerberin nicht ersetzen kann, wird das Urteil nach Auffassung der GEMA vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Bestand haben.

Insgesamt 42 % der Führungspositionen bei der GEMA sind von Frauen besetzt. In den vergangenen 24 Monaten wurden zwei weibliche leitende Angestellte neu eingestellt sowie zwei weitere Mitarbeiterinnen aufgrund ihrer Qualifikationen in Führungspositionen befördert.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit einer der führenden Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Pressekontakt:
Bettina Müller, Unternehmenssprecherin und Leitung Kommunikation & PR:       bmueller@gema.de, 089-48003-426 oder 0172-8509707
Angelika Schindel: aschindel@gema.de, 0171-5220227