21. Februar 2014

GEMA-Schreiben an Bundestagsabgeordnete

Auch die Politik beschäftigt sich inzwischen mit den gesperrten Streams/Videos vom Maidan. Das nachfolgende aufklärende Schreiben wurde heute an alle Bundestagsabgeordneten gesendet. Auslöser war eine Anfrage von Hans-Christian Ströbele, MdB: www.stroebele-online.de/show/7367899.html.
In den letzten Tagen haben wir vermehrt Anfragen zu Sperrungen von Livestreams auf YouTube erhalten. Der konkrete Aufhänger war, dass die GEMA angeblich Aufnahmen von Webcams auf dem Maidan in Kiew sperrt. Der Sachverhalt wurde auch im Plenum des Deutschen Bundestages angesprochen. Bei diesem sensiblen Thema ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass es nicht zu Missverständnissen und falschen Einschätzungen kommt. Wir erlauben uns daher, Ihnen auf diesem Weg einige Informationen zum Hintergrund zukommen zu lassen. Die GEMA sperrt grundsätzlich keine Videos auf YouTube. Wir beauftragen auch niemanden, Videos zu sperren. Das Ziel der GEMA ist die Verwertung von Musikrechten, nicht die Verhinderung von Musiknutzungen. Seitens des Gesetzgebers ist die GEMA generell verpflichtet, allen Nutzern, also auch YouTube, die von ihr wahrgenommenen Rechte gegen eine angemessene Vergütung der Urheber einzuräumen. 2007 hat die GEMA einen Vertrag mit YouTube geschlossen, der die Verwendung urheberrechtlich geschützter Musikwerke auf der streamingbasierten Internet-Video-Plattform regelte. Ende März 2009 lief dieser Vertrag aus, anschließende Verhandlungen verliefen ohne Ergebnis. Die GEMA forderte, dass die Urheber für die Nutzung ihres urheberrechtlich geschützten Repertoires angemessen entlohnt werden müssen. YouTube hat sich jedoch dazu entschieden, die von der GEMA wahrgenommenen Rechte ohne jegliche Vergütung der Urheber zu nutzen – was aus Sicht der GEMA einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Vor diesem Hintergrund gibt es seit 2010 ein Musterverfahren beim Landgericht Hamburg. Gegenstand der Klage sind zwölf Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire. Nach Auffassung des Gerichts ist YouTube für die Nutzervideos im Rahmen der so genannten Störerhaftung rechtlich verantwortlich. YouTube hat somit auf eine entsprechende Aufforderung der Rechteinhaber hin zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, rechtlich geschützte Werke auch in Zukunft nicht verfügbar zu machen. Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen konnte dennoch bis Januar 2013 keine Einigung über die Höhe der Vergütung erreicht werden. Deshalb ist nach Ansicht der GEMA der Gang zur Schiedsstelle notwendig geworden. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hat als neutrale Instanz nun die Aufgabe, die Angemessenheit der von der GEMA geforderten Urhebervergütung im Rahmen einer Schadensersatzforderung zu überprüfen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Website: www.gema.de/youtube. Warum werden trotzdem zusätzliche Videos auf YouTube gesperrt? YouTube sperrt weiterhin selektiv einzelne Videos und verweist zur Begründung auf die GEMA. Dies geschieht nach Auffassung der GEMA in erster Linie, um den öffentlichen Druck auf die GEMA zu erhöhen. In der Vergangenheit wurden immer wieder auch Videos gesperrt, die offensichtlich keine durch die GEMA geschützte Musik beinhaltet haben. Dieses „vorsorgliche Sperren“ erfolgt anscheinend gezielt und mutmaßlich bei besonders häufig abgerufenen Inhalten – wie bedauerlicherweise auch bei den Aufnahmen vom Maidan. Die dazu von YouTube eingeblendeten Sperrtafeln suggerieren fälschlicherweise, die GEMA wäre für die Sperrung verantwortlich. Deshalb hat die GEMA YouTube im Januar 2013 aufgefordert, die Verwendung der Sperrtafeln zu unterlassen. YouTube ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen, weswegen die GEMA dem gesetzlich vorgesehenen Weg folgte und eine Unterlassungsklage beim Landgericht München eingereicht hat. Ein erstes Urteil dazu erwarten wir für kommenden Dienstag. Losgelöst vom Rechtsstreit kommt bei den Livestreams vom Maidan eine zusätzliche Komponente hinzu. Während Google argumentiert, aus „juristischer Vorsorge“ zu sperren, so ist aus Sicht der GEMA zunächst fraglich, inwiefern es sich im Rahmen dieser Livestreams überhaupt um durch die GEMA urheberrechtlich geschütztes Material (GEMA-Musik) handelt oder handeln könnte. Dies scheint eher unwahrscheinlich und eine vorsorgliche Sperrung in diesem Zusammenhang weniger begründet. Und selbst wenn auf einem Livestream vom Maidan im Hintergrund Musik zu hören sein sollte, so greift an dieser Stelle sehr wahrscheinlich § 57 Urheberrechtsgesetz: Demzufolge handelt es sich bei mitübertragener Hintergrundmusik um „unwesentliches Beiwerk“, ohne dass dafür Lizenzgebühren anfallen. Auch hier stellt sich die Frage, wieso vorsorglich gesperrt wird. Ein aktuelles Interview zu diesem Thema finden Sie hier:
www.taz.de/Gema-ueber-Zensurvorwurf. 
Ein Portrait von Ursule Goebel, Pressekontakt der GEMA.
Name:
Ursula Goebel
Position:
Direktorin Kommunikation
Telephone:
+49 89 48003 426