18. Juli 2017

Korrekturhinweis zum Kontoauszug vom 1. Juli 2017

Der Ausschüttung am 1. Juli 2017 wurde fehlerhaft ein Begleitschreiben vom 1. Januar 2017 beigefügt. Das Schreiben datiert zwar vom Juli, bezieht sich inhaltlich aber auf die Januar-Ausschüttung. Im Begleitschreiben heißt es, dass Ausschüttungen nur unter Vorbehalt erfolgen und an Verleger lediglich Abschlagszahlungen geleistet werden. Dies ist nicht zutreffend. Infolge der Novelle des Verwertungsgesellschaftengesetzes vom Dezember 2016 und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom Mai 2017 erfolgen Ausschüttungen der GEMA gemeinsam an Autoren und Verleger. Die Ausschüttungen stehen nicht mehr unter Vorbehalt. Wir bitten Sie, dieses Schreiben zu ignorieren und den Fehler zu entschuldigen.