In den vergangenen Tagen ist das Thema GEMA vs. YouTube wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt worden. Offensichtlich soll vor der heute beginnenden GEMA-Mitgliederversammlung Druck aufgebaut werden, damit die GEMA die bereits 2010 gegen YouTube eingereichte Klage zurückzieht. Zumal mit einem Termin für eine mündliche Verhandlung noch in diesem Sommer zu rechnen ist.
Bei Licht betrachtet, bleibt nach dem zum Teil emotionalen Medienecho nicht mehr als heiße Luft. Alexander Wolf, Syndikus für internationale Rechtsfragen bei der GEMA meint dazu: „Von einer plötzlichen Eskalation zwischen YouTube und der GEMA kann nicht die Rede sein. Die Lage ist seit Monaten unverändert, denn die Klage wurde bereits Ende 2010 eingereicht. Der Text, der seit kurzem beim Aufruf von einigen gesperrten Musikvideos erscheint ist irreführend: Der Text suggeriert dem User, dass die GEMA YouTube Verlagsrechte nicht eingeräumt hat. Fakt ist jedoch, dass YouTube diese Rechte bislang einfach nicht erworben hat. Die GEMA ist gesetzlich verpflichtet, jedem Musiknutzer eine Lizenz anzubieten. Die Sperrung der Videos durch YouTube ist daher als reine Stimmungsmache zu verstehen“. Damit ist bereits fast alles gesagt. Weder ist in diesen Tagen ein neues Szenario entstanden, noch haben die von YouTube eingeleiteten Maßnahmen eine Berechtigung. Zu diesen Maßnahmen gehört der bereits erwähnte Hinweistext bei Videos, die nicht aufgerufen werden können. YouTube erklärt hiermit seinen Usern: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat“. Diese Aussage ist insofern falsch, als dass die GEMA aufgrund des Kontrahierungszwangs gesetzlich verpflichtet ist, jedem Lizenznehmer, d.h. jedem Musiknutzer, entsprechende Lizenzverträge anzubieten. Eine konsequente Umsetzung von Seiten YouTubes würde auch beinhalten, dass der Content-Provider das gesamte GEMA-Repertoire auf seinen Seiten sperren müsste. Da dies aber nicht der Fall ist, handelt es sich bei den von YouTube freiwillig eingeleiteten Sperrungen der Videos wohl um reine Willkür. Auf den Zug der Stimmungsmache sind zwischenzeitlich verbal auch einige Plattenlabels sowie die bereits durch frühere Hacker-Angriffe bekannt gewordenen Aktivisten von Anonymous aufgesprungen. Die Hacker drohten am Wochenende, die GEMA-Website aufgrund der Streitigkeiten mit YouTube lahmlegen zu wollen. Die Webserver der GEMA waren aufgrund des Angriffs zwar kurzzeitig überlastet und die Services daher zeitweise nicht abrufbar, doch hielten die Server dem DDoS-Angriff stand. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Pressekontakt:
Bettina Müller, Ltg. Kommunikation & PR
E-Mail: bmueller@gema.de, Telefon +49 89 48003-426