06. November 2006

Urheberrechtsnovelle darf sich nicht gegen kreative Menschen richten - Beratung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages muss zur Korrektur führen

GEMA und Deutscher Tonkünstlerverband gemeinsam gegen urheberfeindliche Regelungen.
Wenige Tage vor der Beratung des Entwurf des "Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" (Korb 2) im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 8. November haben die GEMA und der Deutsche Tonkünstlerverband in einer gemeinsamen Stellungnahme in München die Abgeordneten des Deutschen Bundestags dazu aufgerufen, die in der Gesetzesnovelle vorgesehenen urheberfeindlichen Regelungen zu korrigieren. Insbesondere im Bereich der Vergütungen für die private Vervielfältigung muss eine Aushöhlung des Urheberschutzes verhindert werden.

Dr. Dirk Hewig, Vizepräsident des Deutschen Tonkünstlerverbandes: "Die Kreativität der Musikurheber ist eine Grundlage unseres Musiklebens. Die 7000 Mitglieder in unserem Berufsverband für Musiker fordern die Politik dazu auf, die soziale Existenz vieler Musiker- und Komponistenkollegen nicht zu gefährden. Wir werden uns gemeinsam für nachhaltige Änderungen des Entwurfs stark machen, um Schaden von den kreativen Musikern abzuwenden."

Die in der GEMA zusammengeschlossenen Komponisten, Textautoren und Musikverleger hoffen, dass der Gesetzesentwurf im Zuge des parlamentarischen Verfahrens korrigiert wird. Die vorgesehen Neuregelung ist nicht geeignet, den Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung auch künftig zu sichern. Nach Berechnungen der Zentralestelle für private Überspielungsrechte ist zu befürchten, dass der Rückgang des bisherigen Geräteaufkommens EUR 54, 3 Mio. bzw. 58 % betragen wird.

Dr. Harald Heker, Vorstandsmitglied der GEMA: " Der Gesetzesentwurf ist in der Praxis nicht durchsetzbar. Die Urheber müssen jede Anknüpfung der Vergütungen an das Preisniveau von Geräten und Speichermedien kategorisch ablehnen. Das Ziel des Gesetzgebers, feste Vergütungssätze nicht mehr selbst zu bestimmen, sondern der Vereinbarung durch die Parteien zu überlassen, ist durch eine derartige Anknüpfung von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Dieses Ziel lässt sich nur dann verwirklichen, wenn für die Vergütungshöhe an objektiv messbare Kriterien angeknüpft wird. Insoweit kommt allein das Kriterium der Angemessenheit in Frage, das den geldwerten Vorteil der urheberrechtlich relevanten Nutzung in den Vordergrund stellt."

Der 1847 gegründete Deutsche Tonkünstlerverband als ältester und größter Berufsverband für Musiker ist mit 7000 Mitgliedern die Standesvertretung für Musikberufe (Interpreten, Komponisten, Pädagogen). Neben der Interessenvertretung gegenüber politischen, sozialen und wirtschaftlichen Institutionen und Verbänden und der aktiven Gestaltung der deutschen Kulturpolitik setzt sich der DTKV vor allem für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Musik ein.

Die GEMA ist mit einem Ertrag von EUR 852 Mio. (Geschäftsjahr 2005) weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Sie vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt.


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Dr. Hans-Herwig Geyer
Pressesprecher und Leiter GEMA-Kommunikation
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