01. September 2017

Verlegerbeteiligung: Neue Funktionen vereinfachen Elektronisches Bestätigungsverfahren

Das Elektronische Bestätigungsverfahren (EBV) ist um hilfreiche Funktionen ergänzt worden. Verleger können so die notwendigen Informationen zu bestehenden Rechtsbeziehung zu ihren Urhebern und der vereinbarten Verlegerbeteiligung noch einfacher an die GEMA übermitteln.

In Folge eines Urteils des Berliner Kammergerichts zur Verlegerbeteiligung innerhalb der GEMA sind Musikverleger derzeit aufgefordert, die Rechtsbeziehungen zu ihren Urhebern gegenüber der GEMA zu bestätigen. Vom 1. Februar bis zum 1. Dezember 2017 können sie über das EBV die erforderlichen Informationen und Dokumente an die GEMA übermitteln.

Im Austausch mit Musikverlegern hat die GEMA neue Funktionen für das EBV entwickelt, die ab 1. September zur Verfügung stehen.

Ab sofort können Verleger:

  • Urheber-Verlagsbeziehungen und Verlegerbeteiligungskennzeichen für neue, d.h. nach dem 31. Januar 2017 angemeldete Werke und Vereinbarungen ergänzen, die in den bislang zum EBV-Download bereitgestellten Listen nicht enthalten sind,
  • bereits übermittelte Urheber-Verlagsbeziehungen und Verlegerbeteiligungskennzeichen zu Werken und Vereinbarungen ändern.

Dies erfolgt weiterhin in den Werke- oder Vereinbarungslisten, die wie bisher im EBV entweder online im EBV-Dialog oder per Download/Upload bearbeitet werden können. Dabei ergeben sich folgende Änderungen des Verfahrens:

  • Erstellung neuer Werke- oder Vereinbarungslisten: Neue Listen werden auf Anforderung der Verlage individuell durch die GEMA erstellt. Die neuen Listen sind erforderlich, soweit Angaben zu nach dem 31. Januar 2017 angemeldeten Werken und Vereinbarungen gemacht oder Angaben in bereits abgeschlossenen Listen ergänzt oder geändert werden sollen.
  • Anforderung neuer Werke- oder Vereinbarungslisten: Eine Liste fordern Sie über den Suchdialog im Reiter „Suchanfrage“ an, in dem Sie sich anhand unterschiedlicher Kriterien individuelle Listen nach Bedarf zusammenstellen können.
  • Zusätzliche Informationen in Werke- oder Vereinbarungslisten: Die Werke- oder Verein-barungslisten wurden um Angaben ergänzt, die Ihnen die Bearbeitung erleichtern. Bei-spielsweise informieren Werkelisten für Originalverlage zusätzlich über Registrierstatus, Editionsnamen und Urheber-Verlags-Beziehung. Zudem werden die vorhandenen Verle-gerbeteiligungskennzeichen in den Werke- oder Vereinbarungslisten für Original- und Subverlage angegeben.
  • Verarbeitung der Datensätze: Besonders wichtig ist das neue Bearbeitungsfeld „chan-ge_flag“ (Excel-Liste) bzw. „Änderung“ (Dialog). Darin kennzeichnet der Verlag, ob die In-formationen in der betreffenden Zeile zur Urheber-Verlagsbeziehung und Verlegerbeteili-gung in die Dokumentation der GEMA übernommen werden sollen. So wird verhindert, dass ungewollt Daten in der Dokumentation überschrieben werden. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
  • Freistellungserklärung: Die Abgabe einer Freistellungserklärung ist weiterhin für jede Werke- oder Vereinbarungsliste zwingend erforderlich. Ab 1. September 2017 können Ver-leger die Freistellungserklärung direkt online im EBV abgeben, ohne zusätzliche Dokumente hochladen zu müssen.

Weiterführende Informationen stehen auf www.gema.de/verlegerbeteiligung zur Verfügung.