02. Februar 2018

Wahlen in der Mitgliederversammlung 2018

Neue Frist und neues Verfahren für die Einreichung der Kandidaturen und Wahlvorschläge für die Wahl des GEMA-Aufsichtsrats und weiterer Gremien.

In der kommenden Mitgliederversammlung, die vom 15. bis 17. Mai 2018 in Berlin stattfindet, werden eine Reihe von Gremien wie der GEMA-Aufsichtsrat,  der Beschwerdeausschuss, die Sitzungsgeldkommission, der Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik und die Schätzungskommission der Bearbeiter neu gewählt.

In der kommenden Mitgliederversammlung, die vom 15. bis 17. Mai 2018 in Berlin stattfindet, werden eine Reihe von Gremien wie der GEMA-Aufsichtsrat,  der Beschwerdeausschuss, die Sitzungsgeldkommission, der Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik und die Schätzungskommission der Bearbeiter neu gewählt.

Ordentliche Mitglieder können für die Wahl dieser Gremien entweder selbst kandidieren oder andere ordentliche Mitglieder als Kandidaten vorschlagen. Die Delegierten der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder können ordentliche Mitglieder ebenfalls als Kandidaten vorschlagen. 

Bitte beachten Sie, dass für die Einreichung der Kandidaturen und Wahlvorschläge eine neue Frist und ein neues Verfahren gelten:
Aufgrund der Möglichkeit der Stimmrechtsausübung per E-Voting werden die Namen der Kandidaten und Kandidatinnen bereits am 10. April 2018 in der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung veröffentlicht. Aus diesem Grund müssen die Kandidaturen und Wahlvorschläge spätestens bis zum 20. März 2018 beim Wahlausschuss der GEMA eingereicht werden.

Bitte verwenden Sie hierfür das Formular „Einreichung von Wahlvorschlägen für die GEMA-Mitgliederversammlung“, das wie folgt erhältlich ist:

Online: Auf der Website abrufbar unter https://www.gema.de/mitgliederversammlung 

Telefon: Rufen Sie uns gerne an unter 089 48003-244

E-Mail: Schreiben Sie uns eine E-Mail an folgende Adresse: wahlausschuss@gema.de 

Bitte beachten Sie bei der Einreichung Ihrer Kandidatur / Ihres Wahlvorschlags die geltenden Wählbarkeitsvoraussetzungen. Diese haben wir für Sie in einem Informationsblatt zusammengestellt, das ebenfalls unter https://www.gema.de/mitgliederversammlung  abrufbar ist.

Ausführliche Informationen zur Mitgliederversammlung 2018 und den dort stattfindenden Wahlen finden Sie auch in der letzten Ausgabe der virtuos (04-2017) auf Seite 28 ff.