So melden Sie Musik in Bussen bei der GEMA an

Mann in Bus

Sie drehen die Musik auf. Und die Stimmung hoch.

Schon das traditionelle Liedgut weiß: Eine Busfahrt ist lustig und schön – sie kann sich aber auch ganz schön ziehen. Wie Sie Ihre Passagiere bei Laune halten und für gute Stimmung sorgen, wissen Sie als Busunternehmen am besten. Musik macht die Sache leichter und lässt sich vielseitig einsetzen: als thematische Einstimmung auf die Reise, zum Einheizen bei der Fahrt zum Auswärtsspiel oder Musikevent oder gar als unverzichtbarer Bestandteil im Partybus. Damit die Urheberinnen und Urheber der gespielten Musikstücke nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie Ihre Musik im Bus bei uns anmelden, sorgen auch Sie dafür, dass Musikschaffende für Ihre Arbeit fair entlohnt werden.

Ihre Vorteile als Busunternehmen mit Musik von der GEMA

  • Sie erhalten Zugang zum GEMA Weltrepertoire. Damit haben Sie die freie Auswahl, das zu spielen, was Sie möchten.
  • Ob bei Tages- oder Ausflugsfahrten, Gruppenreisen oder Betriebsausflügen: Mit Musik beginnt das Erlebnis bereits mit der Fahrt.
  • Die Reisenden können über Ihre Musikanlage ihre eigene Musik abspielen, was für gute Laune und die gewünschte Atmosphäre sorgt.
  • Mit Musik erschaffen Sie einen Klangteppich, sodass Einzelgespräche nicht im gesamten Bus gehört werden. Das fördert die Privatsphäre Ihrer Reisegäste.
  • Als Mitglied bei einem Gesamtvertragspartner der GEMA erhalten Sie einen Nachlass von 20 %.
  • Unsere Tarife sind fair gestaltet, da sie sich an den verfügbaren Sitzplätzen orientieren.
Reisebus von innen

So melden Sie Musik in Bussen im Onlineportal an

  1. Den Preis für Musik in Bussen ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Die wichtigsten GEMA Tarife für Busse

Warum müssen wir für Musik in Bussen an die GEMA zahlen?

Sie fragen sich vielleicht, warum Sie als Busunternehmer Geld an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 90.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. auf Ihren Busfahrten.

Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.

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Preis berechnen und Ihre Busse im Onlineportal anmelden

Preis berechnen & Musik anmelden

FAQ – häufige Fragen von Busunternehmen an die GEMA

Ermitteln Sie mit unserem Preisrechner den Preis für Musik im Omnibus. Dazu wählen Sie „Ich nutze Musik … dauerhaft“ aus, klicken auf „Musik in Verkehrsmitteln und dann auf „Omnibusse“. Wählen Sie im Anschluss die genutzte Musikwiedergabe aus. Bei dem folgenden Pop-Up klicken Sie auf „Preis ermitteln“ und folgen den Anweisungen.
Sobald die Musik für mehrere Passagiere zu hören ist, liegt eine Lizenzierungspflicht vor. D. h. Sie müssen die Musik anmelden. Je nach genutztem Wiedergabegerät wie z. B. Radio oder Tonträger (CD-Player) oder bei der Wiedergabe von Filmen/TV über die bordeigenen Bildschirme nutzen Sie die Rechte von weiteren Verwertungsgesellschaften. Sollten Sie ein Online Multimedia System einsetzen und den Fahrgästen die Wiedergabe auf eigenen Geräten, wie Tablets oder Smartphone des auf einem Server gespeicherten digitalen Programms ermöglichen, so melden Sie das bitte ebenfalls an.

Im Bereich öffentlicher Aufführungen und Wiedergaben haben wir von folgenden Verwertungsgesellschaften ein sog. Inkassomandat:

  • Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für die Ansprüche der ausüben den Musikerinnen und Musiker
  • Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Rechte der Wortautoren/Journalistinnen
  • Corint-Media (ehemals VG-Media) für die Ansprüche der privaten Rundfunk-und Fernsehsender

In unseren Lizenzabrechnungen werden die Lizenzbeträge für die o. g. Verwertungsgesellschaften jeweils gesondert ausgewiesen. 

Es gibt verschiedene Kategorie bei den Sitzplätzen:

  • bis zu 24 Sitze
  • 25 - 48 Sitze
  • 49 - 60 Sitze
  • 61 - 80 Sitze
  • über 80 Sitze
Je mehr Sitze Sie in Ihrem Bus anbieten, desto höher ist auch die Vergütung, da Sie mehr Fahrgäste und dadurch auch mehr Hörerinnen und Hörer haben.
Wenn uns die Bestätigung des Verbandes für Ihre Mitgliedschaft rechtzeitig vorliegt, können wir den Gesamtvertragsnachlass berücksichtigen. Sie finden unsere derzeitigen Gesamtvertragspartner auf der Seite Verträge der GSVT-Partner.
Sie können zwischen einer monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Laufzeit wählen.
Bei einer monatlichen Laufzeit sind Sie am flexibelsten, wenn ein Bus kurzfristig ausgetauscht werden muss.
Hier können Sie einfach einen entsprechenden Vertrag abschließen. Der Vertrag umfasst dann nur die genutzten Monate.
Die vertraglich geregelte Kündigungsfrist beträgt einen Monat zur nächsten Fälligkeit.
Wenn Sie das Onlineportal nicht nutzen können, melden Sie die Musik mit folgendem Fragebogen an.

FAQ – häufige Fragen von Busunternehmen an die GEMA

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