Aktuelle Informationen zu den Ausschüttungen finden Sie hier.

Unsere Ausschüttungen zum 01.07.2023

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Radio und TV (Sparten R, R VR; FS, FS VR; T FS, T FS VR)

Zum 01.07.2023 verteilt die GEMA in den Fernseh- und Hörfunksparten 254,8 Mio. Euro an ihre Mitglieder und Schwestergesellschaften.

Die Gesamtverteilungssumme im Bereich Sendung ist damit gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen (+ ca.12 %). Ein höheres Senderinkasso und ein erhöhter Zufluss aus den Einnahmen für mechanische Wiedergaben haben maßgeblich zu diesem positiven Ergebnis beigetragen. Wie immer sind die individuellen Auswirkungen auf Ihre Ausschüttung jedoch abhängig von den jeweiligen Nutzungszusammenhängen Ihrer Werke (z.B. Länge oder ausstrahlender Sender).

Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern für die Sparten FS, FS VR; T FS, T FS VR sowie für die Sparten R, R VR zusammengestellt.

Mehr über unsere Verteilungssparten erfahren Sie hier: Radio und TV .

Kino (Sparte T)

Die Ausschüttungssumme steigt entsprechend der Marktentwicklung in diesem Bereich um + 50 % gegenüber dem Vorjahr an.

Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern für die Sparten T, TD, TD VR zusammengestellt.  

Mehr über unsere Verteilungssparte Film erfahren Sie hier.

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Verteilung für Mediatheken (Neue Sparten MED und MED VR)

Die Mitgliederversammlung 2023 hat die Einrichtung zweier neuer Sparten (MED und MED VR) beschlossen. In diesen Sparten wird künftig eine gesonderte Verteilung der Einnahmen stattfinden, die die GEMA für die Online-Angebote (Video- und Audioproduktionen) der Sendeunternehmen („Mediatheken“) erzielt.

Wie in den Online-Sparten üblich, sollen die Einnahmen auch in den neuen MED-Sparten grundsätzlich nutzungsbezogen im Wege der Direktverteilung verteilt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Etablierung eines gesonderten Reportings für Mediathekennutzungen, was beachtliche Anpassungen bei den Sendeunternehmen und in der Systemlandschaft der GEMA erfordert.

Für das Geschäftsjahr 2022 wird daher noch keine nutzungsbezogene Mediathekenverteilung erfolgen können, vielmehr werden die Einnahmen als Zuschlag auf die Gesamtverteilung in den Sparten FS und FS VR verteilt, voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023.

Die Sparten FS und FS VR sind für die herkömmliche Sendung von Fernseheigen- und Auftragsproduktionen gebildet und enthalten darum das Repertoire, das typischerweise auch in den Mediatheken genutzt wird. Die GEMA arbeitet mit Hochdruck daran, eine erste nutzungsbezogene Verteilung in den MED-Sparten durchzuführen.

Ton- und Bildtonträger (Sparten Phono VR, BT VR)

Die Ausschüttung in den Sparten für Ton- und Bildtonträger (Phono VR, BT VR) ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen und folgt damit weiter dem Markttrend. Der Bereich Vinyl hingegen erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit.

Im Bereich der Lizenzierung physischer Tonträger konnte die GEMA seit letztem Jahr in einigen Fällen aufgrund einer notwendigen Systemumstellung keine Lizenzrechnungen erstellen. Noch ausstehende Zahlungen werden in den nächsten Ausschüttungen vorgenommen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: mitgliederservice@gema.de.

Mehr über unsere Verteilungssparten Tonträger und Bildtonträger erfahren Sie hier.

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Industrielle eingerichtete Bar.

Musik-Wiedergaben (Sparte M), Sonderregelung mit zwei Ausschüttungen

Wir haben bei den Ausschüttungen zum 01.06.2023 darauf hingewiesen, dass die von der Mitgliederversammlung beschlossene Sonderregelung für die Verteilung in der Sparte M aufgrund der Corona-Einschränkungen auch für das Geschäftsjahr 2022 zur Anwendung kommt.

Die Einnahmen in diesem Bereich werden daher wie in den letzten beiden Jahren zweistufig, zum 01.06. und 01.07.2023, ausgeschüttet. Details hierzu finden Sie unter Sonderregelung Sparte M

Mehr über unsere Verteilungssparte Musikwiedergaben erfahren Sie hier.

Nutzungen im Ausland (Sparten A, A VR)

In den Auslandssparten A und A VR (Vervielfältigungsrecht) verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen.

Welche Länder und Zeiträume zum 01.07.2023 zur Ausschüttung gelangen, können Sie hier entnehmen. 

Mehr über unsere Verteilungssparte Ausland erfahren Sie hier.

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Daten und Werte mit Vernetzungen.

Die GEMA verteilt auch zum 01.07.2023 mit einem neuen IT-System

Auch mit der Ausschüttung zum 01.07.2023 nehmen wir ein neues IT-System in Betrieb, mit dem wir Ihre Ausschüttungsbeträge (Tantiemen) berechnen. Informationen hierzu - und den damit verbundenen Neuerungen - finden Sie hier.

Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen

FAQ – häufige Fragen zur Ausschüttung

Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.

Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA Download.

  • Einzelaufstellungen = wie hoch ist der Ausschüttungsbetrag pro Werk
  • Nutzungsaufstellungen = wann und wo wurden meine Werke genutzt

Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Fragen richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: fingerprint@gema.de.

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:

  • Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
  • Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.

Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alles Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.

Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.

Wenn Sie Fragen zu Reklamationen haben, richten Sie bitte diese an die Serviceabteilung unter der
E-Mail: mitgliederservice@gema.de.

Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.

Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:

  1. Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
  2. Geld fließt.
  3. Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).

Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:

  1. Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
  2. Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die Verteilungssparte an, auf den Aufführungskontext und auch auf die Höhe der Lizenzsumme, die die Veranstaltenden an die GEMA zahlen. Näheres unter: www.gema.de/tantiemen
Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024. 

FAQ – häufige Fragen zur Ausschüttung

Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen.  

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