Frau sitzt auf dem Bett im Hotel und streckt sich.

Weiterleitung in Hotelzimmer u. Ä.

Tarif für die Weiterleitung von Musik durch eine Verteileranlage an Empfangsgeräte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen etc. (Tarif WR-S 1)
 

Der Tarif WR-S 1 gilt für die Musiknutzung durch Sendung i. S. von § 20 i. V. mit § 15 Abs. 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), soweit nicht spezielle Tarife anzuwenden sind. Dabei ist es unerheblich, ob das Eingangssignal über Kabel, Satellit oder Antenne empfangen wird. Der Tarif WR-S 1 gilt nicht für das Betreiben von Gemeinschaftsantennenanlagen.

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