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Wie kommt die GEMA Mitgliedschaft zustande?

Eine Mitgliedschaft kommt (nach Durchlaufen des Aufnahmeverfahrens) durch Abschluss eines sogenannten Berechtigungsvertrags zustande. Damit übertragen Sie als Urheberin oder Verleger uns Ihre urheberrechtlichen Nutzungsrechte oder Verlagsrechte zur Wahrnehmung. Das heißt, wir kontrollieren für Sie als Mitglied, wie oft und in welchem Rahmen Ihre Werke genutzt werden. Die dafür fälligen Lizenzvergütungen ziehen wir bei den Musiknutzenden ein. Anschließend verteilen wir die Gelder an Sie und diejenigen Urheber und Urheberinnen, die jeweils an den Werken beteiligt sind. Wir fungieren für Sie somit als Treuhänderin.

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Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr