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Was hat die Mitgliederversammlung 2020 in Bezug auf die Wahrnehmung des Herstellungsrechts für UGC-Plattformen beschlossen?

Die Mitgliederversammlung 2020 hat Änderungen des Berechtigungsvertrags beschlossen, die die Wahrnehmung des Herstellungsrechts bei UGC-Plattformen (UGC = User-Generated Content) wie z.B. YouTube, Facebook und TikTok betreffen. Nach der Neufassung des Berechtigungsvertrags wird das Herstellungsrecht für den nicht-gewerblichen Inhalt bei solchen Plattformen künftig kollektiv durch die GEMA wahrgenommen. In Bezug auf sonstige, gewerbliche Inhalte können die Berechtigten dagegen für jeden einzelnen Dienst entscheiden, ob sie das Herstellungsrecht kollektiv durch die GEMA wahrnehmen lassen oder individuell vergeben möchten (sog. Opt Out).

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