Tarif für Unterhaltungsmusik mit Tonträgern in Musikkneipen, Clubs, Diskotheken und ähnlichen Betrieben (Tarif M-CD)
Die Vergütungssätze M-CD finden bei Musikwiedergaben mittels Tonträgern in Musikkneipen, Clubs, Discotheken und ähnlichen Betrieben Anwendung, die über die reine Hintergrundmusik hinausgeht.
Dieser Tarif gilt z. B. für:
- Musikkneipen, Themenkneipen
- Clubs
- Bars, Pubs
- Diskotheken