Tarif für Sportveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik (M-SP)
Die Vergütungssätze M-SP finden für Musikwiedergaben bei Sportveranstaltungen sowohl im Profisport als auch im Amateursport sowohl mit Musikern als auch mit Tonträgern Anwendung.
Dieser Tarif gilt z. B. für:
- Sportveranstaltungen mit Musikdarbietungen durch z. B. Cheerleader, sofern der sportliche Wettkampf im Vordergrund steht
- Sportveranstaltungen im Amateur-Bereich mit lediglich musikalischer Umrahmung
- Sportveranstaltungen bei denen Musik integrierter oder unverzichtbarer Bestandteil der Sportart ist (z. B. Eiskunstlauf, Rhythmische Sportgymnastik, Tanzen)