Tarif für regelmäßige Erotikfilmvorführungen, außer in Filmtheatern und in Videoeinzelkabinen (Tarif T-R-E)
Die Vergütungssätze T-R-E gelten für Musikwiedergaben bei der Erotikfilmvorführung, unabhängig von der Art der Musikwiedergaben (z. B. Tonspur eines Tonfilms oder musikalische Untermalung eines Stummfilms) und von der Art des Films (z. B. Spielfilm oder Kurzfilm).
Die Vergütungssätze T-R-E gelten nicht für Erotikfilmvorführungen in Filmtheatern und in Videoeinzelkabinen.
Dieser Tarif gilt z. B. für:
- Nachtbars mit Erotikfilmvorführungen
- Table-Dance-Bars mit Erotikfilmvorführungen
- Sexshops mit Erotikfilmvorführungen (keine Videokabinen)