Tarif für das Vermieten von Bildtonträgern (Tarif V-BT)
Tarif für das Vermieten oder Verleihen von Bildtonträgern durch Videotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Videoclubs und vergleichbare Betriebe zum persönlichen (privaten) Gebrauch gemäß § 27 Abs. 1 UrhG.
Die Vergütungssätze V-BT finden für die Lizenzierung des Vermietens oder Verleihens von Bildtonträgern Anwendung.
Dieser Tarif gilt z. B. für: