Der Tarif WR-S 3 gilt für die Musiknutzung durch Sendung i.S. von § 20 i.V. mit § 15 Abs. 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), soweit nicht spezielle Tarife anzuwenden sind. Dabei ist es unerheblich, ob das Eingangssignal über Kabel, Satellit oder Antenne empfangen wird. Der Tarif WR-S 3 gilt nicht für das Betreiben von Gemeinschaftsantennenanlagen.
Dieser Tarif gilt z. B. für: