Die Tarife für die Wiedergabe von Radio und Ladenfunk (Tarif R I 1) und die regelmäßige Tonträgerwiedergabe in Verkaufs- und Aufenthaltsräumen (Tarif M-U III 8) werden außerplanmäßig angepasst. Dies betrifft alle Lizenzbeträge für Flächen über 200 qm.
Zum Hintergrund: Die GEMA vertritt als Treuhänderin die Urheberrechte ihrer Mitglieder (Komponisten, Textdichter, Musikverleger etc.). In dieser Funktion sind wir rechtlich verpflichtet, das Gleichbehandlungsgebot gegenüber allen Musiknutzern zu beachten.
In den oben genannten Tarifen hatten bisher Musiknutzer, die eine Fläche über 200 qm für die Musikwiedergabe nutzen, einen Vorteil gegenüber solchen, deren Fläche kleiner ist. Wegen rechtlicher Vorgaben müssen ab 2020 die oben genannten Tarife so angepasst werden, dass Lizenzkosten für Nutzer pro Quadratmeter gleichmäßiger verteilt werden.
Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) und darin vertretenen Branchenverbänden Handelsverband Deutschland (HDE) und DEHOGA haben wir uns darauf verständigt, die nötige Tarifanpassung schrittweise umzusetzen und auf einen Zeitraum von vier Jahren zu verteilen. Um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, haben wir die Anpassung in 2020 um drei Monate verschoben und beginnen mit der ersten Stufe ab dem 01.10.2020.
In den Folgejahren werden die Tarife ab dem 01.07.2021, 01.07.2022 und 01.07.2023 angepasst.
Weitere Informationen finden Sie in der Tarifübersicht und den unten stehenden FAQs.