Filmvideo auch Produkt-/Zeitschriftenbeilage (VR-BT-H 3/VR-BT-H 4)
Die Vergütungssätze gelten grundsätzlich für die Vervielfältigung und Verbreitung von in Filmproduktionen enthaltenen Werke des GEMA-Repertoires bei der Erstverwertung von originären Filmvideoproduktionen und der Zweitverwertung von Kino- und Fernsehfilmen zum persönlichen Gebrauch.
Bei Sonderprodukten gilt der Vergütungssatz VR-BT-H 4, d.h. für Beigaben zu Zeitschriften, zu sonstigen Produkten, zu Dienstleistungen oder zur Promotion von Filmvideoveröffentlichungen und zum Vertrieb über besondere Vertriebswege (andere Vertriebswege als Filmvideofachhandel).