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Vervielfältigung

Tarif für die Vervielfältigung von Werken des GEMA Repertoires, die zur Verwendung bei öffentlicher Wiedergabe bestimmt sind
(Tarif VR-Ö)

Die Vergütungssätze VR-Ö finden für die Vervielfältigung von Werken des GEMA Repertoires zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe Anwendung. Die Lizenz ist für das einzelne vervielfältigte Werk zeitlich unbegrenzt.

Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?

Dieser Tarif gilt z. B. für das Brennen von CDs, speichern von MP3 etc. durch:
  • Discjockeys

  • Tanzlehrer

  • Fitnesstrainer

  • Übungsleiter in Vereinen, Volkshochschulen

  • Geschäftsbetriebe, sofern der Betreiber die Vervielfältigung selbst durchführt

Melden Sie Ihre Musiknutzung ganz einfach im Onlineportal an

  1. Den Preis für Veranstaltung mit Tonträgern ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

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