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Finanzieller Ausgleich für Bearbeiter durch das Schätzungsverfahren

Spezialbearbeiter arrangieren geschützte Werke. Bei der Auszahlung der Tantiemen können sie – insbesondere im mechanischen Vervielfältigungsrecht – dafür nicht berücksichtigt werden. Das Schätzungsverfahren für Bearbeiter dient dazu, den Spezialbearbeitern einen Ausgleich dafür zu verschaffen. Als GEMA Mitglied haben Sie daher die Möglichkeit, Spezialbearbeitungen durch einen Antrag im Rahmen Schätzungsverfahrens berücksichtigen zu lassen.

Infoblatt zum Schätzungsverfahren der Bearbeiter

Eine kompakte Übersicht zum Schätzungsverfahren finden Sie im folgenden Informationsblatt.

Anmeldeformulare zur Erst- und Zweitschätzung

Weitere Informationen

Regeln des Schätzungsverfahrens

Die genauen Regeln des Schätzungsverfahrens finden sie in der Geschäftsordnung des Schätzungsverfahrens der Bearbeiter im aktuellen GEMA Jahrbuch.

Kontakt
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wertung unter w@gema.de gerne zur Verfügung.

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