11 February 2017

Über die GEMA

Das Akronym „GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die eine treuhänderische Vermittlerrolle ausfüllt. Sie nimmt die Urheberrechte wahr, die ihre Mitglieder (Komponisten, Textdichter, Musikverleger) ihr übertragen haben und stellt sie dem Musiknutzer gegen eine Vergütung zur Verfügung. Anschließend schüttet sie die Einnahmen an ihre Mitglieder aus.

Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet die GEMA die Rechte von über 70.000 Mitgliedern sowie über zwei Millionen ausländischen Berechtigten und sorgt dafür, dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. GEMA-Mitglieder sind Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Sie bestimmen, wie ihre GEMA zu funktionieren hat. Oder anders ausgedrück: Die GEMA – das sind die Mitglieder selbst.

In ihrer Arbeit im Dienste der Musikschaffenden kann die GEMA auf langjährige Erfahrungen zurückblicken. Bereits 1903 wurde mit der „Deutschen Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht“ (AFMA) eine Vorläuferorganisation der GEMA und die erste Verwertungsgesellschaft Deutschlands gegründet. Die GEMA hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Bundeskartellamtes.