Informationen zur Musikfolgennachberechnung
Damit Musik ein tragendes Element des Kulturlebens bleibt, vertritt und bewahrt die GEMA die Nutzungsrechte für die Werke ihrer Mitglieder. Das bedeutet auch, Tantiemen an die richtigen Urheber auszuschütten. Bei Livemusikveranstaltungen benötigen wir daher sechs Wochen nach Durchführung jeder Veranstaltung eine Aufstellung über die gespielten Werke – die sogenannte Musikfolge. Sie gibt uns Auskunft darüber, welchen Urhebern wir Tantiemen ausschütten.
Erhalten wir diese vom Veranstalter nicht fristgerecht, berechnen wir 10 % der GEMA-Vergütung. So auch für das Jahr 2019.
Anhand des folgenden Rechenbeispiels zeigen wir Ihnen, wie sich der zu zahlende Betrag errechnet:
Im Jahr 2019 wurde eine Veranstaltung mit einer Veranstaltungsfläche von 280 m² mit Livemusik und einem Eintrittsgeld von 4,50 € durchgeführt. Nach dem gültigen GEMA-Tarif errechnete sich eine Vergütung von 132,30 € netto. Erreicht uns die Musikfolge nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Veranstaltung, berechnen wir Ihnen zusätzlich 10 % der genannten Vergütung. In diesem Beispiel sind das 13,23 € netto.
Beachten Sie bitte: Wir gehen bei der Nachberechnung immer von der GEMA-Vergütung ohne Nachlass aus.
Die Tarifübersicht 2019 für Veranstaltungen mit Livemusik finden Sie hier. Alle Informationen zum genannten Vergütungssatz U-V für das Jahr 2019 haben wir hier für Sie hinterlegt.