Noch Fragen? Weiter suchen:

Ich möchte auf meiner Webseite Musik zum Streaming (kein Download möglich) anbieten. Welcher Tarif gilt und wie melde ich die Musik an?

Wenn Sie auf Ihrer Webseite Musik zum Streamen anbieten, greift bei uns der Tarif für Webseiten VR-OD 10 (II.2.b.2 Lizenzpaket Music on Demand Streaming). Dieser gilt sowohl bei reiner Musik (Audios) als auch bei Musikvideos. Anmelden können Sie diese Nutzung von Musikinhalten in unserem Onlineportal.

Eine genaue Definition sowie mehr zu den Abrufzahlen und Preisen finden Sie unter Tarif für Webseiten.

Überschreitet die Nutzung die Schwellenwerte des VR-OD 10 (Abrufgrenze:364.500 p.a.; Einnahmengrenze: 24.000€ netto p.a.) findet der Tarif VR-OD 9 Anwendung.

Bitte beachten Sie, dass Sie, unabhängig von der Lizenzierung durch uns, gegebenenfalls weitere nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssen. Beispielhaft seien hier das Leistungsschutzrecht (Label) bei der Verwendung von Originalaufnahmen und das Filmherstellungs-/Bearbeitungsrecht (i.d.R. Musikverlag) genannt.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53

Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr