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Was sind Tantiemen in der Musikbranche?

Werden Ihre Werke genutzt, erhalten Sie als Urheberin, Urheber oder Verlag Zahlungen, die sogenannten Tantiemen. Um Tantiemen zu erhalten, räumen Sie uns zuvor die Nutzungsrechte für Ihre Musikstücke ein. Dadurch können wir Lizenzen an Veranstalterinnen und andere Musiknutzer vergeben, für die wir Einnahmen erhalten.

Diese Einnahmen verteilen wir – nach Abzug der Verwaltungsaufwendungen – als Tantiemen in verschiedenen Sparten. Je nachdem, wo und von wem Ihre Werke (sprich Ihre Musik oder Ihre Texte) genutzt werden, können Sie Tantiemen in folgenden Sparten erhalten:

  • Fernsehen, Radio, Film

  • Live, Wiedergabe

  • Tonträger, Bildtonträger

  • Online

  • Ausland

Details zu den Tantiemen und den einzelnen Sparten finden Sie in unserem Bereich Tantiemen.

Im GEMA Verteilungsplan haben die GEMA Mitglieder selbst geregelt, wie die Einnahmen unter den Berechtigten (Komponistinnen, Textdichter und Musikverlegerinnen) verteilt werden.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 726215-61

Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr