Die Lizenzierung der Vervielfältigung und/oder Verbreitung allein enthält noch nicht alle Rechte, die bei der Produktion zu erwerben sind. Darüber hinaus ist bei dem Berechtigten (Urheber, Verlag) das Filmherstellungsrecht zu klären. Zur Klärung dieses Rechts kann der Berechtigte die GEMA beauftragt haben. Informationen hierzu erhalten Sie beim Berechtigten.
Die GEMA klärt nicht das Erstveröffentlichungsrecht, die Genehmigung zur Bearbeitung, Umgestaltung/Änderung, zur Herstellung eines Filmwerkes oder sonstiger Aufnahmen auf Bildtonträger, etwaige Ansprüche Dritter auf Materialentschädigung bei reversgebundenen Werken, die Leistungsschutzrechte sowie die Einwilligung zur Benutzung des Werkes zur Herstellung eines Werbespots.
Bitte klären Sie sämtliche Rechte vor der Produktion!