Im Rahmen von Training, Übungsstunden, Wettbewerben und sonstigen öffentlichen Auftritten von Solisten, Tanzpaaren, Tanzgruppen, Tanzcorps, Majorettes und sonstigen Gruppen des karnevalistischen Schautanzes nutzen Narrenvereinigungen und Narrenverbände sowie deren Mitgliedsvereine regelmäßig Musik aus dem GEMA-Repertoire. Die einfachste Art, sich die hierfür erforderlichen Rechte einzuholen, ist ein Vertragsabschluss.
Zwischen dem Bund Deutscher Karneval und der GEMA wurde der für die vorstehend beschriebene Nutzung einschlägige Tarif WR-VR-K für die Zeit ab 01.04.2019 neu verhandelt und in seiner Struktur geändert, den Tarif finden Sie hier.
Während bislang die Höhe der zu zahlenden Vergütung von konkreten Ausprägungen der Nutzung abhängig war, wird es zukünftig eine einheitliche Pauschalvergütung je Verein geben: