Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten. Es besteht jedoch ein Rahmenpauschalvertrag mit dem Verband deutscher Musikschulen (VdM), dem die jeweiligen Verbandsmitglieder beitreten können.
Durch Beitritt zum Rahmenpauschalvertrag haben Musikschulen, die dem VdM angehören, die Möglichkeit, zu einer vergünstigten Vergütung Fotokopien von Noten (und Liedtexten) in begrenztem Umfang herzustellen und im Unterricht und bei Aufführungen zu verwenden.
Durch den Beitritt zum Rahmenpauschalvertrag können Noten und Liedtexte einfach und legal hergestellt und verwendet werden, was den Unterricht attraktiver und flexibler werden lässt.