Tarif für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires im Rahmen von Shop-TV (Instore TV) ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz (Tarif S-TV)
Der Tarif S-TV gilt für die Musiknutzung durch Wiedergabe von GEMA-Repertoire im Rahmen eines auf die Nutzungsumgebung abgestimmten Programms (eigens hierfür produzierte Sendungen). Der Tarif gilt nur für die punktuelle Wiedergabe im Umkreis der Monitore. Der Tarif S-TV gilt nicht für die Wiedergabe von Fernsehsendungen.
Dieser Tarif gilt z. B. für:
- Shop-TV bzw. Instore-TV in gastronomischen Betrieben
- Shop-TV bzw. Instore-TV in Einzelhandelsgeschäften, Großhandelsgeschäften, Schalterhallen von Banken, Praxen, Handwerksbetrieben, Tankstellen, Spielotheken, Fitness-Studios, Tanzschulen