Für die Nutzung von Werken des GEMA Repertoires in Gottesdiensten der Kirchen oder Religionsgemeinschaften besteht ein GEMA-Tarif mit den Vergütungssätzen WR-K 2.
Die Anwendung dieses Tarifs ist in der Praxis aber eher die Ausnahme, da die GEMA mit drei der größten kirchlichen Institutionen in Deutschland Pauschalverträge abgeschlossen hat, die unter anderem die Musiknutzung in den Gottesdiensten umfassen. Dazu gehören:
- der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD = Römisch-katholische Kirche)
- die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sowie der EKD nahestehende freikirchliche Gemeinden
- die Neuapostolische Kirche (NAK)
Mit diesen Pauschalverträgen sind auch alle gottesdienstähnlichen Veranstaltungen wie Andachten, kirchliche Hochzeiten oder Trauerfeiern abgedeckt. Eine gesonderte Anmeldung von gottesdienstlichen Veranstaltungen bei der GEMA kann in diesem Rahmen entfallen.
Bei Musik im Gottesdienst ist eine individuelle Nutzungsmeldung (Musikfolgen) zu den gesungenen oder gespielten Musikstücken nicht vorgesehen, weder im Rahmen noch außerhalb der Pauschalverträge. Stattdessen gilt für „Musik im Gottesdienst“ § 80 Abs. 1 des Verteilungsplans der GEMA, wonach „die Ermittlung der Nutzungen grundsätzlich anhand stichprobenartiger Erhebungen der Kirchen“ erfolgt.
Aktuelle Erhebung von Musik in Gottesdiensten vom 01.04.2022 bis Juli 2022:
Uns ist es wichtig, dass die pauschalen Preise fair berechnet sind. Um das zu schaffen, haben wir einen Dienstleister damit beauftragt, Gottesdienste zu besuchen und zu ermitteln, welche Musik dort tatsächlich gespielt wird. Dabei bitten wir Sie um Ihre Hilfe. Um sicher festzuhalten, wer die gespielten Werke komponiert oder den Text dazu geschrieben hat, werden die Kolleginnen und Kollegen vor Ort auch direkt auf die Pfarrerinnen und Pfarrer oder Organistinnen und Organisten der Gottesdienste zugehen. Mit Ihrer Mitarbeit helfen Sie uns sehr! Bitte sprechen Sie das Thema in Ihrer Gemeinde schon vorab an, damit wir mit dem Besuch niemanden überraschen. Unsere Vertragspartner bei den großen kirchlichen Institutionen, Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), sind selbstverständlich über die Gottesdienstbesuche informiert.