Mit dem „Schutzschirm LIVE“ stellt die GEMA eine pauschale Nothilfe zur Verfügung, mit der Musikurheber eine Vorauszahlung auf ihre künftigen Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten beantragen können. Diese finanzielle Unterstützung richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter der GEMA, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund von flächendeckenden Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Die näheren Bedingungen für eine Beteiligung am „Schutzschirm LIVE“ finden Sie hier.
Um eine kurzfristige und effiziente Unterstützung gewährleisten zu können, ist die Antragstellung ausschließlich über das Onlineportal möglich. Sofern eine Vorauszahlung im Rahmen des Schutzschirm LIVE möglich ist, wird Ihnen nach dem Login im Portal die Summe der möglichen Vorauszahlung angezeigt. Mit einem Klick können Sie diese beantragen oder ablehnen.
Sollten Sie nicht für den Schutzschirm live berechtigt sein, haben Sie bei Bedarf die Möglichkeit eine reguläre Vorauszahlung zu beantragen. Gehen Sie dazu bitte ebenfalls in das Portal. Mit der Nachrichtenfunktion in „Mein Postfach“ teilen Sie uns den gewünschten Vorauszahlungsbetrag mit. Wählen Sie dafür die Kategorie „Mitgliedsdaten und Mitgliedskonto“ aus.
Komponisten und Textdichter, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, aber noch nicht über einen Account für das GEMA Onlineportal verfügen, können sich hier registrieren. Loggen Sie sich anschließend ein, füllen Sie das Freischaltungsformular aus und senden es als PDF-Anhang per E-Mail an mitgliederservice@gema.de, Betreff: Schutzschirm LIVE. Sie erhalten automatisch eine E-Mail, wenn Sie freigeschaltet wurden.