Ausschüttung in den Fernseh- und Hörfunksparten (FS, FS VR, TFS, TFS VR, R, R VR) zum 01.07.2021
Zum 01.07.2021 verteilt die GEMA in den Fernseh- und Hörfunksparten mehr als 200 Mio. EURO an ihre Mitglieder und Schwestergesellschaften.
Auch an den Sparten des Senderechts ist die Corona-Pandemie nicht spurlos vorübergegangen. Insbesondere im Bereich der Privatsender machen sich fehlende Werbeeinnahmen in den Erträgen deutlich in den Ausschüttungssummen bemerkbar. Gleiches gilt für die Einnahmen aus der öffentlichen Wiedergabe, die z.T. in die Ausschüttungssummen für die Sparten des Senderechts fließen. Insgesamt ist im Sendebereich ein Rückgang von 18 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Je nachdem, bei welchen Sendern Ihre Werke ausgestrahlt wurden, fallen die individuellen Auswirkungen jedoch sehr unterschiedlich aus.
Zum zweiten Mal enthält diese Verteilung Werknutzungen, die von den öffentlich-rechtlichen Sendern auf der Basis von Monitoring-Technologie gemeldet wurden. Auf der Seite Tantiemenverteilung Inland haben wir aktuelle Informationen zum digitalen Meldeverfahren und zu allen weiteren relevanten Themen der Senderechtsverteilung zusammengestellt.