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Für sogenannte Spezialbearbeiter, die im Auftrag von Tonträgerherstellern oder Sendern geschützte Werke arrangieren und gemäß Verteilungsplan an den Lizenzerträgen nicht beteiligt sind, ist das Schätzungsverfahren der Bearbeiter eingerichtet worden.
Eine kompakte Übersicht mit Erstschätzung und Zweischätzung sowie den Voraussetzungen dazu finden Sie im folgenden Infoblatt.
Formulare zur Anmeldung von Spezialbearbeitungen
Fragebogen Erstschätzung Fernsehen
Fragebogen Erstschätzung Internet
Fragebogen Erstschätzung Rundfunk
Fragebogen Erstschätzung Tonträger
Fragebogen Erstschätzung Verlagsproduktion
Information Erstschätzung
Fragebogen Zweitschätzung
Information Zweitschätzung
Folgend die Geschäftsordnung des Schätzungsverfahrens der Bearbeiter gemäß aktuellem GEMA-Jahrbuch.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wertung unter w@gema.de gerne zur Verfügung.
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